Warum gelten im Strafrecht für Jugendliche besondere Regelungen?

6 Antworten

Ziel unseres Justizsystems ist es vor allem anderen, den straffällig gewordenen Menschen wieder zu sozialisieren und ihm zu ermöglichen, wieder ein wertvolles und beitragendes Mitglied der Gesellschaft zu werden. ("Resozialisierung")

Bei Jugendlichen und Heranwachsenden wird dieses Ziel durch die noch nicht abgeschlossene Erziehung entscheidend beeinflusst. Daher ist das Ziel des Jugendstrafrechtes nicht "Re-Sozialisierung", da die "Sozialisierung" noch nicht abgeschlossen ist, sondern die positive Beeinflussung der Sozialisierung durch Erziehungsmaßnahmen.

"Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Rechtsfolgen und unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts auch das Verfahren vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten", heißt es in § 2 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes.

Dementsprechend gilt das Jugendstrafrecht traditionell als Erziehungsstrafrecht. Dem oder der Jugendlichen soll – in Abweichung vom Erwachsenenstrafrecht – im Hinblick auf die Entwicklung zum Erwachsenen jugendadäquat begegnet werden. Dies erfordert sowohl ein pädagogisch befähigtes Personal, ein besonderes Verfahren als auch entsprechende Reaktionen. Abschreckende Wirkungen dürfen mit dem Jugendstrafrecht nicht verfolgt werden.

Weil sie noch minderjährig und die Eltern die Erziehungsberechtigten sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Weil man ihnen nicht zutraut so vernünftig zu sein wie Erwachsene.

Weil nicht die Bestrafung sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Man geht also davon aus, dass Jugendliche durch erzieherische Mittel beeinflussbar sind und dann zukünftig ein straffreies Leben führen. Bei Erwachsenen steht zunächst mehr die Bestrafung im Vordergrund.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung