Warum darf man keine Einbrecher erschießen?

10 Antworten

Das wird allein schon schwierig, weil du vermutlich nicht die Berechtigung hast eine Schusswaffe zu führen geschweige denn bei dir zu Hause zu lagern.

Das nächste ist, das Munition und Waffe getrennt voneinander gelagert werden müssen und dann hat das Behältnis auch abgeschlossen zu sein.

Und selbst wenn du es doch dürftest und alle Auflagen erfüllst, dauert es doch recht lang, bis du dem Einbrecher mit der Waffe gegenüber treten könntest.

Und dann wird die Argumentationskette zur Notwehr auch schwierig und dünn.

Außerdem geht es, wenn wir von den psychischen Schäden absehen, nur um materielle Dinge. Vollkommen irrelevant, da du all das neu kaufen kannst. Und die physischen Schäden würden auch nicht besser, wenn der Täter in seinem Blut vor dir auf dem Teppich liegt. Vermutlich eher mehr.

Außerdem leben wir hier nicht im wilden Westen. Und solche Zustände wie in den USA kann auch keiner ernsthaft wollen.


RechtsSozial 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 18:43
Waffen der Kategorie C (Büchsen und Flinten) sind in Österreich ab dem 18. Lebensjahr ohne Genehmigung zur erwerben. Für den Erwerb beim Waffenfachhändler reicht ein amtlicher Lichtbildausweis. Sie benötigen somit für eine Vielzahl von Langwaffen keine Waffenbesitzkarte und keinen Waffenpass!

https://www.kettner.com/waffengesetz#:~:text=Waffen%20der%20Kategorie%20C%20(B%C3%BCchsen,keine%20Waffenbesitzkarte%20und%20keinen%20Waffenpass!

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Kai42  02.09.2024, 18:46
@RechtsSozial

Okay. Österreich. Das hast du nicht erwähnt. Kann ich nicht beurteilen, was ihr da dürft oder nicht.

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Artikel 1 Grundgesetz: die würde des Menschen ist unantastbar. Folglich wäre es ein Verstoß dagegen


PolNRW93  03.09.2024, 02:46

Das ist eine völlig aus der Luft gegriffene und nicht wirklich zutreffende Schlussfolgerung.

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Notwehr muss angemessen und verhältnismäßig sein. Und das Erschießen eines Einbrechers ist weder angemessen noch verhältnismäßig, es sei denn, der Einbrecher bedroht mein Leben. Dann darf ich mich auch mit einer Waffe wehren.

Ansonsten reicht es bei einem Einbruch vollkommen aus, die Polizei zu rufen und eine möglichst gute Personenbeschreibung abzugeben. Der Rest ist Sache der Polizei.

Glücklicherweise leben wir nicht in den USA, dort werden jedes Jahr viele Unschuldige erschossen, weil dort die Waffengesetze so lax sind und es tatsächlich erlaubt ist, auf Einbrecher zu schießen.


PolNRW93  02.09.2024, 19:14

Notwehr muss weder angemessen noch verhältnismäßig sein. Das ist ein unlogischer Mythos, der sich leider hartnäckig hält. Wenn mich jemand beleidigt, wie soll ich mich dann „verhältnismäßig“ wehren? Das geht gar nicht. Jemanden dazu zu bringen, den Mund zu halten, kann man nur, indem man ihn diesen wortwörtlich zuhält oder anderweitig handgreiflich wird. Das ist nicht unbedingt „verhältnismäßig“, ist aber im Rahmen der Notwehr trotzdem erlaubt.

Und wenn eine körperlich unterlegene Dame von einem kräftigen Typen vergewaltigt wird, wie soll sie sich dann „verhältnismäßig“ wehren? Zurückvergewaltigen?

Wenn die einzige Möglichkeit, ihn davon abzuhalten ist, ihn umzubringen, dann wäre auch das im Rahmen der Notwehr gedeckt.

Notwehr muss geeignet und erforderlich sein. Und es muss das mildeste zur Verfügung stehende Mittel gewählt werden. Nichts mit Verhältnismäßigkeit.

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putzfee1  02.09.2024, 19:50
@PolNRW93
Notwehr muss geeignet und erforderlich sein. Und es muss das mildeste zur Verfügung stehende Mittel gewählt werden.

Das ist Verhältnismäßigkeit.

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PolNRW93  02.09.2024, 20:00
@putzfee1

Ist es überhaupt nicht!

Wenn du keine Ahnung hast, dann befass dich doch bitte mit anderen Themen!

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RechtsSozial 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 18:45

In Österreich darf man ab 18 ohne Genehmigung eine Waffe besitzen.

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putzfee1  02.09.2024, 18:51
@RechtsSozial

In Deutschland aber nicht. Und GF ist eine deutsche Community und der Großteil der User hier kommt auch aus Deutschland.

Wenn dich das österreichische Strafrecht diesbezüglich interessiert, musst du das in deiner Frage dazu schreiben.

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Nach §3 Strafgesetzbuch ist nicht per se ausgeschlossen, dass man sich auch mit Waffengewalt gegen Einbrecher wehrt.

Es kommt aber auch die Umstände des Einzellfalls an.

Wenn der Täter sich bereits mit einem erbeuteten 10-Euro-Schein auf der Flucht befindet, ist es sicher nicht angemessen.

Wenn er mit einem Messer in der Hand auf dich zukommt, ist es sicher angemessen.

Schwieriger sind die Fälle, die dazwischen liegen. Da können unterschiedliche Richter auch mal zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.


PolNRW93  03.09.2024, 02:48

§3 StGB? 😅 Du meinst sicherlich §32 StGB.

Angemessen muss Notwehr übrigens nicht sein.

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Bomberos911  03.09.2024, 07:35
@PolNRW93

Der Fragesteller hat durchblicken lassen, dass es ihm um österreichisches Recht geht.

Das österreichische StGB spricht auch explizit davon, dass die Verteidigung nicht unangemessen sein darf.

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RechtsSozial 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 19:17

Was ist wenn der Einbrecher die Asche meines Vaters stiehlt?

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Bomberos911  02.09.2024, 19:27
@RechtsSozial

Keine Ahnung, da musst du einen Juristen fragen, der sich mit dem Strafrecht auskennt. Gibt sicherlich Konstellationen, in denen das rechtmäßig wäre.

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Dürfte man, wenn es keine andere gleich wirksame Möglichkeit gibt den Angriff anzuwenden.
Notwehr ist die Verteidigung die erforderlich ist um den Angriff abzuwehren. Erforderlich ist grundsätzlich das mildeste Mittel das geeignet ist. Und vor dem Einsatz von schusswaffen ist besondere Rücksicht zu nehmen und idr ist der Einsatz anzudrohen und ggf ein Warnschuss abzugeben. Reagiert der Einbrecher nicht, oder ist der selbst bewaffnet so das dich die Warnung ein Risiko für einen selbst entsteht darf auch auf den geschossen werden


PolNRW93  03.09.2024, 02:53
idr ist der Einsatz anzudrohen und ggf ein Warnschuss abzugeben.

Jetzt wirfst du aber Gesetze durcheinander.

Das trifft vielleicht zu bei dem Schusswaffengebrauch durch Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr.

In einer Notwehrsituation muss man den Einsatz einer Waffe sicherlich nicht androhen.

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wiki01  02.09.2024, 18:28
ist der Einsatz anzudrohen und ggf ein Warnschuss abzugeben. 

Unsinn.

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