Warum darf man auf Ebay Grabsteine verkaufen die man nicht nutzen kann?
Hallo, ich habe im November letzten Jahres eine Grabplatte mit Gravur und einem eingravierten Bild meines Vaters in Auftrag gegeben bei granitgravur-ug. Das ganze kam auch ziemlich schnell und alles war soweit okay.
Heute bekomme ich von der Stadt Bestattungsabteilung einen Brief mit der Aufforderung das Grab zurückzubauen, da die Platte nicht die nötigen Vorschriften erfüllt, Maße, Stärke und Grabnummer Gravur. Wie soll ich als Laie der sowieso überfordert ist wissen das da auf eBay was verkauft wird was garnicht auf ein Grab darf. Ich weiß das es einen Unterschied von Bundesland zu Bundesland gibt, aber die Stärke der Platte muss überall 10cm betragen, hat meine leider nicht und ist auch 4 cm zu breit.
- Frage, muss ich dem Nachkommen mit dem Rückbau oder kann man auf störung der Totenruhe agumentieren?
Danke für jeden Tip im vorfeld.

3 Antworten
Störung der Totenruhe ist das nicht, keine Sorge. Und Grabplatten muß man in der Regel genehmigen lassen. Der Bildhauer fertigt eine exakte Zeichnung an und legt diese dem Friedhofsamt vor, welches die Einhaltung der Vorschriften prüft.
rein rechtlich gesehen ist es so, dass du dich vorher hättest informieren müssen :-(. Der Hersteller hat dafür so gesehen keine Verantwortung, denn er kann ja nicht die Satzungen jedes Friedhofes kennen.
Ebay kann auch nix dafür.
sollte es aber meiner Meinung nach möglich sein, eine Ausnahme zu machen. Das ist ein schöner Stein, der nicht die Würde des Ortes stört oder unangenehm auffällt.
Sollte das nicht möglich sein, bleibt nur noch, den Stein umzuarbeiten. Dann hast Du das Problem, dass das die wenigsten Steinmetze machen werden wollen, denn du hast den ja auch nicht bei ihnen gekauft. Bleibt noch, privat jemanden zu suchen, der sich mit Steinbearbeitung auskennt (Fliesenleger etc???) oder das über den Hersteller zu regeln.
VIEL ERFOLG! Ich wünsche dir, dass es gelingt, denn der Stein ist wirklich gelungen!
Also in Bayern ist es so, dass man sich vorher eine Genehmigung beantragen muss. Dazu muss eine Zeichnung beigefügt werden wie der Grabstein aussieht. Es kann auch jeder Friedhof eine Vorschriften machen, was geht und was nicht. Da hättest du dich vorher erkundigen müssen ob es Vorschriften gibt oder nicht.
Ein Änderung/Abbau hat nichts mit Störung der Totenruhe zu tun. Darauf kannst du dich nicht berufen.