Warum darf ich auf eBay Kleinanzeigen keine Übersetzungen anbieten?
Hi Leute,
ich bin angehende Studentin und wollte mir über eBay Kleinanzeigen Geld mit dem Übersetzen von Texten dazuverdienen. Nun wurde meine Anzeige gelöscht mit der unten angezeigten Erklärung. Nun meine Frage: Wieso muss ich all dieses Zeug haben, nur um Übersetzen als Dienstleistung anzubieten?
LG und Danke im Voraus
Dainy
4 Antworten
Hey,
wenn du Dienstleistungen anbietest, dann tust du das ja mit einer wiederkehrenden Gewinnabsicht - das ist in Deutschland als Gewerbe deklariert.
Als gewerblicher Nutzer musst du bestimmte Auflagen erfüllen, darunter die Angabe des Impressums. Außerdem musst du bei der Anzeige auswählen, dass es sich um eine gewerbliche Anzeige handelt.
LG Mark
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Und als angehende Studendin könnte man sowas auch wissen, zumal es in der Mitteilung von ebay Kleinanzeigen auch nochmal ausführlich erklärt wird.
Ergänzung:
Das mag sein, trotzdem ist es eine gewerbliche Tätigkeit und für Privatanbieter bei eBay Kleinanzeuigen nicht zulässig.
Dann kennst du leider noch nicht den Unterschied zwischen Gewerbe und Freiberuf: ein Gewerbe muß bei der Stadt bzw. Gemeinde angemeldet werden und die freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt!
Anmeldung von Gewerbe oder FreiberufGewerbe
Das Gewerbe wird beim Gewerbeamt der Stadtverwaltung angemeldet. Der Vorgang kostet 25 bis 40 € Gebühr und ist überraschend schnell erledigt. Das Blatt mit der Anmeldebestätigung wird " Gewerbeschein" genannt.
Auch Menschen unter 18 Jahren können ein Gewerbe anmelden, der Vorgang ist aber komplizierter ( mehr...).
Freiberuf
Eine Freiberufliche Tätigkeit muss auch angemeldet werden. Dies geschieht aber nicht bei der Stadtverwaltung, sondern beim Finanzamt. Für diese "Anzeige der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit" genügt ein formloser kurzer Brief ans FA. Hingehen beschleunigt den Vorgang und die Vergabe einer Steuernummer (falls man noch keine hat).
(Auf einen Blick: Unterschiede Gewerbe/Freiberuf)
Diese Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim FA ist kostenlos.
Nachzulesen in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen".
Wir schreiben aneinander vorbei:
Es ging mir um erster Linie um das Einstellen von Dienstleistungen bei eBay Kleinanzeigen, nicht darum, ob das jetzt freiberuflich oder gewerblich erfolgt.
Und mit einem privaten Account ist das schlicht unzulässig, zumal die Fragestellerin das ja überhaupt nicht einsieht:
https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe-gewerblich/gewerbe/pflichten/
Der Anbieter muß sich aber entscheiden - dem Finanzamt ist dies doch sch....egal!
Aber andere dürfen ja auch mit der gleichen Absicht Nachhilfe anbieten, ohne diese Dinge zu erfüllen...
Nein, das dürfen sie nicht, das tun sie einfach.
Du wurdest erwischt, die anderen (noch) nicht.
Du brauchst dafür mindestens eine Steuernummer für selbstständige Tätigkeit. So ist das zumindest in Hessen. Übersetzer gehören zu den sog. freiberuflichen Tätigkeiten. Einen Gewerbeschein braucht man nicht (als Einzel-Selbstständiger)
Wenn du Geld mit deiner Leistung verdienen willst, musst du auch auf ebay-kleinanzeigen anders inserieren. Mit richtigem Namen und voller Adresse, unter der du gemeldet wird. Ob die Steuernummer auch im Insereat verlangt wird, weiß ich jetzt nicht. Aber auf Rechnungen, die du stellst, muss sie stehen.
Du brauchst dafür mindestens eine Steuernummer für selbstständige Tätigkeit. So ist das zumindest in Hessen.
Wenn du Geld mit deiner Leistung verdienen willst, musst du auch auf ebay-kleinanzeigen anders inserieren. Mit richtigem Namen und voller Adresse, unter der du gemeldet wird. Ob die Steuernummer auch im Insereat verlangt wird, weiß ich jetzt nicht. Aber auf Rechnungen, die du stellst, muss sie stehen.
Stimmt so nicht ganz: Übersetzer ist eine freiberufliche Tätigkeit und da genügt eine Anmeldung beim Finanzamt: https://www.klicktipps.de/gewerbe-freiberuf.php
Einkommensteuergesetz (EStG) § 181.
Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. 2Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. 3Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. 4Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;