Ebay Kleinanzeigen?

2 Antworten

Privater Anbieter, wenn man als Privatperson etwas anbietet und gewerblicher Anbieter, wenn man als Händler etwas anbietet. Als gew. Händler muß man seiner Anzeige ein Impressum befügen.

Naheliegend wäre der Name, der auf deiner Geburtsurkunde steht.