Warum 160 km/h?

5 Antworten

Die Antwort bzgl der 160 km/h ist nicht nachvollziehbar und meiner Ansicht nach schlichtweg falsch, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt und der Gesetzgeber ausdrücklich und unmissverständlich das Gegenteil festgelegt hat:

§36 Abs 5 StVZO:

Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn

1. die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit

a) für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und

2. diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Heißt, du darfst bei Winterreifen jeden beliebigen Geschwindigkeitsindex fahren, sofern ein Aufkleber im Fahrzeug darauf hinweist und nicht schneller gefahren wird.

Kann man dir so gar nicht sagen, da die Angabe der Bereifung fehlt.

Aktuell hat das Auto S Bereifung also bis 180kmh, Im Schein (Punkt 15.1 15.2) müsste irgendwo ein Q stehen

Servus,

so wie ich das sehe, handelt es sich hier um eine Frage aus Österreich? Ich glaube mich daran zu erinnern das in Österreich die Winterreifen, nur bis mindestens 160 km/h zugelassen sein müssen. Ist eine Eigenart im österreichischen Gesetz. Wird aber normal in der Fahrschule gelehrt. Für Sommerreifen gilt der jeweilige Geschwindigkeitsindex, hier S, was 180 km/h entspricht.

MfG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die 160 sind nicht nachvollziehbar. Das Auto ist werksseitig mit Reifen des Speedindex S also 180 km/h bereift. Wo die 160 herkommen ist mir schleierhaft

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