Warnblinker auf der linken Spur angemacht?
Gestern Abend war ich mit ca. 220 auf der Autobahn unterwegs, vor mir war ein VW Tiguan mit ca.190. Ich habe mehrmals versucht ihn zu überholen, die rechte Spur war frei. Ich habe ihn dann mehrfach per Lichthupe signalisiert, dass ich vorbei möchte. Er reagierte jedoch nicht darauf und machte nur kurz den Warnblinker an. Hat das eine spezielle Bedeutung oder sollte das nur so viel heißen wie "Vergiss es, ich lass dich nicht vorbei"?
9 Antworten
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Deine Lichthupe kann sehr wohl auch als Provokation aufgefasst werden und es wäre durchaus möglich dass dir das sagen soll: "Das lass ich nicht mit mir machen".
Ich habe ihn dann mehrfach per Lichthupe signalisiert
Vor allem das würde ich als Provokation auffassen.
Natürlich kann es auch noch andere Gründe geben. - Aber sei doch letztendlich froh, dass er nicht einfach gebremst hat um dich zu 'erziehen'.
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Ihn mehrmals mit der Lichthupe anzublinken war Nötigung.
Warum er nicht nach rechts gefahren ist, kann hier Niemand beurteilen? was bedeutet 'die rechte Spur war frei? Fuhr da Niemand, so weit man sehen konnte? Möglicherweise war der Abstand zwischen rechts fahrenden Autos nicht groß genug, um einscheren zu können?
Ausser dem Warnblinker hat er keine Möglichkeit, mit dir zu kommunzieren. Vielleicht wollte er dir sagen 'Es gibt nicht genug Platz, um nach rechts zu fahren? Oder du bist zu dicht aufgefahren? Welchen Abstand hattest du zu ihm?
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Der Vordere hat weder aufgeblendet, noch ist er dicht aufgefahren.
Ob er Platz hatte, nach rechts zu fahren, ist noch nicht geklärt. Von daher ist der Vorwurf der Nötigung reine Spekulation.
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Er hatte Platz, die Autobahn war leer.
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Also rechts fuhr Niemand? Du warst also auf der rechten Spur und bist, als er vor dir auftauchte, nach links gewechselt?
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Kannste gerne recherchieren
Braucht man gar nicht , zur Nötigung muss man auch drohen !
§240 STGB Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der vorausfahrende droht nicht wenn er seinen Warnblinker anmacht ,
Man könnte über Nötigung diskutieren wenn der Vordere plötzlich zum zwecke der Erziehung seine Geschwindigkeit reduziert .
Macht er keinen Platz , obwohl es für ihn zumutbar wäre , käme allenfalls eine Behinderung in Betracht.
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Nein, nicht ganz. Rechts waren einige wenige LKWs unterwegs, die mittlere Spur war jedoch leer. Als der Tiguan (links) vor mir auftauchte, wechselte ich von der mittleren auf die linke Spur, die mittlere Spur war meines Wissens nach zu diesem Zeitpunkt weiträumig leer.
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Nötigung begeht hier der Vordere - kein Witz!
Nein, das bleibt eine OWi.
Für Nötigung fehlt die Drohung bzw. der Einsatz von Gewalt.
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weiträumig leer.
Bedeutet ?
Irgend welche Richter ( müsste ich raussuchen ) haben mal etwas entschieden . :-)
Auf 2 Spuriger Autobahn verstößt man gegen das Rechtsfahrgebot erst , wenn man länger als 35 Sekunden bei gleichbleibender Geschwindigkeit , auch auf der anderen spur fahren kann .
Bei einer 3 spurigen Autobahn ist dieses höher anzusetzen .
Bei 190Km/h und ca. 40 Sekunden müsste er erst wechseln , wenn er die 190 Km/h ca. 1km weit auch auf der mittleren Spur hätte fahren können . Und auf der Autobahn 1 km ist sehr weit .
Wenn du willst postet ich später das Aktenzeichen , mein Akku vom Laptop macht gerade schlapp :-(
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Du musstest jetzt deine Geschwindigkeit wirklich von 220 auf 190 herabsetzen? Was für ein Zeitverlust!
Was soll diese unnütze und gefährliche Raserei? Ich fahre auf der Autobahn fast nie schneller als 150, halte mich natürlich an das Rechtsfahrgebot und ärgere mich auch etwas, wenn Leute den LKW auf der rechten Spur mit 120 überholen, dann wieder rechts einscheren und dann auf 140 beschleunigen. Aber das muss man als Autofahrer aushalten. Wenn man das nicht kann, muss man zu Hause bleiben oder mit dem Fahrrad fahren.
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Das ist schon das du nicht schneller als 150 fährst tut aber nichts zur Sache. Ich kann wenn ich Lust hab mit 450 über die Autobahn kacheln wenn mein Auto das hergibt. Also hör auf mich zu verurteilen, nur weil ich schneller fahre als du für richtig hälst. Ich bin nicht schneller gefahren als erlaubt, das ist alles was in diesem Fall zählt.
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Das ist nicht ganz ungefährlich:
https://www.google.de/search?q=autobahnunfall&client=firefox-b&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ved=0ahUKEwi_oKeM87rSAhVHuBQKHXhXCbMQsAQIKw&biw=1280&bih=557#imgrc=-PhzCluCBsrXuM:
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ob das einem zu gefährlich ist oder nicht, das muss jeder selbst entscheiden. Ich weiß nur das es in Deutschland nicht mehr Verkehrstote gibt als anderswo und das obwohl Deutschland das einzige Land ist wo man legal "gefährliche" 220 km/h und mehr fahren darf. Abgesehen davon geht es hier einzig und allein um die rechtliche Einstufung dieser Situation und nicht um subjektive Meinungen bezüglich der Gefährlichkeit der Situation. Ich habe mich in diesem Szenario nicht wissentlich falsch Verhalten abgesehen davon, dass ich den erlaubten Sicherheitsabstand um <30% unterschritten habe. Aber auch das ist nicht strafbar, da ein unterschreiten des Sicherheitsabstandes erst ab 50% geahndet wird.
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Und was soll das überhaupt, hier einen Link zu einer völlig undifferenzierten Google-Bilder-Suche und dem Titel "Autobahnunfall" reinzuschicken?? Weder du noch ich noch sonst irgendjemand dem einzig und allein diese Bilder zur Verfügung gestellt werden weiß was zu den dort abgebildeten Unfällen geführt hat. War es nass? Waren Verkehrsteilnehmer unaufmerksam? Gab es einen technischen Defekt? Aber nein, all diese Unfallbeteiligten waren bestimmt mit 230 Sachen unterwegs. Diese Annahme und allein einen solchen Link hier zu posten strotzt nur so von Naivität, dass ich fast bezweifle das du das ernst meinst.
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Ich möchte dich nicht persönlich angreifen aber deine Argumentationsstruktur ist de facto nicht vorhanden.
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Ich gewinne zunehmend den Eindruck, dass du hier nicht nach einer Antwort auf eine Frage suchst, sondern ein Opfer, das du niedermachen kannst. Ich stehe dafür nicht zur Verfügung, such dir jemand anderen.
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oh oh - jetzt auch noch Defizite in der deutschen Sprache ...
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Wenn du begründete Kritik nicht abkannst bist du hier wohl falsch.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ponyfliege/1444746668_nmmslarge.jpg?v=1444746668000)
das war das zeichen für "du fährst zu dicht auf, du drängler".
er ist nicht rechts rübergefahren - kostet glaub ich so um die 30 euro.
das drängeln durch dichtes auffahren und benutzen der lichthupe ist deutlich teurer...
was hast du gemacht? hoffentlich nicht rechts überholt...
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Ich hab ja nicht gedrängelt, nur Lichthupe, und das auch erst nachdem er eine Weile nicht Platz gemacht hab. Nein, natürlich habe ich nicht rechts überholt! War halt dann ärgerlich, aber was will man machen :D
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wieviel abstand zum vordermann hattest du noch, als du lichtgehupt hast?
weil - auf 110m bei tempo 220 einen vw tiguan zu identifizieren ist schon eine meisterleistung.
und 110m ist bei der geschwindigkeit der mindestabstand...
und woher weisst du, dass er mit tempo 190 unterwegs war? nur die kontrollfahrzeuge der polizei können bei dieser geschwindigkeit eine tempomessung vornehmen. einer fährt, der beifahrer führt die messung durch...
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ca. 60-70 Meter. Zugegeben, ist kein Mindestanstand aber weit davon entfernt zu drängeln. Kann ja sein dass du keinen Tiguan erkennst, ich habe ihn erkannt. Ich habe gesagt ca. 190, ich musste ja abbremsen, wir waren also nachdem ich hinter ihm war gleich schnell unterwegs, also habe ich auf den eigenen Tacho geguckt und 190 abgelesen
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Smartass67/1487763555722_nmmslarge__9_0_259_259_edd80cf6e919e36a9e426e289b24c655.png?v=1487763558000)
Falsch, diese Art der Schulmeisterei ist Nötigung, somit eine Straftat und die wird mit Führerscheinentzug und Tagessätzen geahndet.
Und im Übrigen ist Drängeln auch Nötigung, wohingegen Rechtsüberholen nur eine Ordnungswidrigkeit und somit viel billiger ist.
Kannst Du gerne prüfen. Man sollte überhaupt prüfen, wie die Rechtslage ist BEVOR man Rat gibt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das Kuriose ist, es ist noch günstiger, einfach auf dem Standstreifen zu überholen. Und abermals günstiger ist es, sich ein Blaulicht auf dem Dach zu installieren und so die linke Spur freizumachen (kostet 20€). Klingt verrückt, ist aber so.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/poormikey/1444749430_nmmslarge.jpg?v=1444749430000)
Wenn jemand auf der Autobahn die linke Spur benutzt, obwohl die rechte frei ist, und dadurch einen schneller Fahrenden behindert, dann darf der Überholer aus der Ferne(!) die Lichthupe betätigen, um seine Überholabsicht deutlich
zu machen (kurze Betätigung). Er darf das nicht mehr, wenn er bereits näher
herangefahren ist (sonst wird es unter Umständen zur Nötigung) und nicht so, dass der Vorausfahrende geblendet wird.
Anmerkung:
Der Begriff Lichthupe taucht in der Straßenverkehrsordnung überhaupt
nicht auf. Dort ist die Rede von Warn- bzw. Leuchtzeichen, z.B. im § 16
StVO.
![- (Auto, Führerschein, Autobahn)](https://images.gutefrage.net/media/fragen-antworten/bilder/240549561/0_big.jpg?v=1488551238000)
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Warum findet Ihr alle, die Ihr hier fragt und antwortet, Euch nicht damit ab, dass der/die Vordere ein Ar...och /Originaltext fiel hier der Zensur zum Opfer) war und dass es tausende davon gibt und dass man als hinten fahrende/r Autofahrer/in ganz einfach damit leben muss.
Ihr werdet nie herausfinden, wer der/die Fahrer/in vorn war und ob er/sie gerade ein ernstes Problem hatte ( z.B. Telefongespräch mit Schwiegermutter oder brennende Asche im Schritt) oder ob er/sie sich am hinteren Fahrzeug einfach nur rächen wollte, weil er/sie auch mal so ein schnelles Auto hatte, es aber nicht mehr halten durfte, weil die Schwiegermutter es verboten hat.
Aber diskutiert doch ruhig weiter, es gibt ja sonst nichts Wichtigeres :-)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Crack/1601460464625_nmmslarge__0_0_225_225_e90e21b3d3b0fa1d33f6e3dda80170d9.png?v=1601460465000)
@carolagermany
Was treibt Dich denn an auf GF Fragen zu stellen und/oder diese zu beantworten?
Wenn Du den Sinn dahinter nicht verstanden hast dann frage ich mich warum Du Dich hier angemeldet hast...?
Quatsch... Lightshows oder Aufblenden kombiniert mit dichtem Auffahren sind irgendwann Nötigung. Nötigung begeht hier der Vordere - kein Witz!
Wenn er nach mehrfacher Aufforderung und aus bloßer Bosheit den nachfolgenden Verkehr, egal bei welcher Geschwindigkeit, blockiert, dann ist DAS Nötiung. Kannste gerne recherchieren.