Warmwasser im Bad läuft aber neuer WW-Zähler nicht, was ist das Problem?

3 Antworten

Selbstverständlich muss ein Wasserzähler auch bei geringem Wasserdruck zählen.

So dieser den eichrechtlichen Bestimmungen entspricht, muss dieser dann auch zur Abrechnung herangezogen werden.

Eine Schätzung ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn Messgeräte ausgefallen sind oder nicht abgelesen werden konnten.

Der Vermieter hat die Pflicht, verbrauchsabhängig abzurechnen. Dazu kann er sich Erfüllungsgehilfen bedienen.

Kommt er dieser Festlegung aus der Heizkostenverordnung nicht nach, kann der Mieter nach vorheriger Mängelanzeige mit Fristsetzung von seinem Kürzungsrecht auf den verbrauchsabhängigen Teil Gebrauch machen


Hansmann2024 
Beitragsersteller
 16.06.2024, 20:39

ok, so denke ich auch. Die HV meint aber, ich solle meine Wasserleitungen überprüfen. Und ich glaube der Fehler muss "vor dem Zähler" liegen, da ja Warmwasser läuft, der Zähler durchlässt, aber nicht zählt.

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GuenterLeipzig  17.06.2024, 06:25
@Hansmann2024

Wenn Du Mieter bist, obliegt die Überprüfung von technischen Anlagen dem Vermieter.

Handelt es sich um Wohnungseigentum, wären die Regularien der Hauseigentümergemeinschaft zu befragen, wer für die Überprüfung zuständig ist.

Für den Fall, dass der Fall Wohnungseigentum zutrifft, wäre zu favorisieren, dass die Wohnungsverwaltung die Prüfung in Auftrag gibt und je nach Ergebnis die Kosten umlegt oder auch nicht.

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Reklamieren! Wenn das erst jemand bearbeitet hat, soll er seinen Pfusch ausbessern kommen!

Bezahlt wurde er ja schließlich dafür...


Hansmann2024 
Beitragsersteller
 16.06.2024, 13:34

Mal was Grundsätzliches? Auch bei ganz, ganz wenig Wasserdruck müsste der WW-Zähler dies zählen?!

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Vielleicht hat er dich an die zirkulation angeschlossen. Hol dir einen Fachmann bzw den der das gemacht hat da er noch Gewährleistung hat und die sollen prüfen woran es liegen könnte