Warmwasser für Hahn und Dusche?

4 Antworten

Kann mitfühlen. Hatte früher öfters meine Tante im Arbeiter- & Bauernparadies besucht. Da gab's als ultimative Errungenschaft des Sozialismus kaltes Wasser in der Küche.

Geholfen hat mir damals eine Campingdusche. Das war in meinem Fall ein schwarzer 10-Liter-Wassersack, den man entweder kalt befüllen konnte, um ihn in die Sonne zu hängen oder man hat Heißwasser auf dem Gasherd gemacht und dieses in den Sack eingefüllt. Brauchst dann nur noch einen Haken in der Wand, um den Sack aufzuhängen.

Campingduschen gibt's in allen Varianten. Kannst Dich ja mal hier inspirieren lassen:

https://www.google.com/search?q=Campingdusche&client=ubuntu&hs=uRw&channel=fs&tbm=isch&source=iu&ictx=1&fir=61yaLMg-2ERgCM%253A%252Cqk9IbYNDbDIMUM%252C_&vet=1&usg=AI4_-kTof6FKZ5tnliB96tcA9kvKKOCiUw&sa=X&ved=2ahUKEwixro7Zy7boAhVxQxUIHTfbCgwQ9QEwBnoECAoQHA#imgrc=61yaLMg-2ERgCM

Und wenn Du einen Garten hast, dann kannst Du für den Sommer ja auch eine Gartendusche aufstellen. Das ist dann die Öko-Luxusversion zum 10-Liter-Wassersack.

BTW: Was ist denn eine "Stadtheizung" ? Ist das so etwas wie Fernwärme ?


FrageH99 
Beitragsersteller
 26.03.2020, 08:02

Ja genau Fernwärme hieß es ;D

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Für Warmwasser muss der Vermieter sorgen


bwhoch2  26.03.2020, 10:29

In welchem Gesetz steht das? Es ist wohl so, dass die meisten Wohnungen von vornherein fließend warmes und kaltes Wasser ständig verfügbar halten. Handelt es sich aber um eine Wohnung, die von der Bauweise her nur Kaltwasser vorsieht und Warmwasserbereiter nicht vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, gilt auf jeden Fall: Gemietet, wie besichtigt.

In diesem Fall muss der Mieter, wenn er schon eine solche Wohnung anmietet, selbst für Warmwasser sorgen, also z. B. über Durchlauferhitzer oder Warmwasserboiler, die mit Strom betrieben werden.

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bwhoch2  26.03.2020, 13:57
@frodobeutlin100

Den Link habe ich mir jetzt auch mal angeschaut. Es geht darin vor allem darum, was ist, wenn vorhandene Warmwasserversorgung ausfällt. Dann ist eine Mietminderung drin. Direkt unter dem Beitrag steht ein Kommentar einer Leserin, die für sich recherchiert hat und festgestellt hat, was ich behauptet habe, nämlich, dass die Warmwasserversorgung nicht zwingend zur Grundausstattung einer jeden Wohnung gehört, zumal, wenn es sich um einen Altbau handelt, indem das eben noch nie zur Grundausstattung gehörte. Hier gilt im Zweifel, gemietet, wie besichtigt.

Hat man bei der Besichtigung einen Durchlauferhitzer oder Boiler gesehen, darf man üblicherweise davon ausgehen, dass diese zur Grundausstattung der Wohnung gehören, es sei denn, der Vermieter oder Makler weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Geräte nicht zur Ausstattung gehören. Sinnvollerweise schreibt man das dann auch in den Mietvertrag, dass die Beschaffung der Geräte Mietersache ist.

Uns ist es schon mal passiert, dass ein Mieter beim Auszug den Durchlauferhitzer einfach abgeschraubt und mitgenommen hat, obwohl dieser eindeutig zur Wohnung gehörte. Es handelte sich um ein sehr altes Gerät und das haben wir kurzerhand durch ein neues ersetzt. Somit kein Problem, aber die Gefahr besteht natürlich, dass so ein Gerät zum Diebesgut des ausziehenden Mieters wird, weil dieser vielleicht nach 5 Jahren nicht mehr weiß, dass das Gerät zur Wohnung gehört oder es nicht mehr wissen will.

Wie auch immer, meine persönliche Meinung ist, dass man als Vermieter diese Geräte in guter Qualität zur Verfügung stellt. Einerseits, um den Komfort der Wohnung zu erhöhen und andererseits, um die Energiekosten für die Warmwasserbereitung niedrig zu halten. Zudem weiß man nie, wie lange so ein Mietverhältnis andauert und dass alle 1 bis 2 Jahre von neuem an den Wasserleitungen rumgeschraubt wird, muss auch nicht sein.

In dem Fall der/des FS ist das aber anscheinend nicht so und dann kann auch kein Anspruch daraus hergeleitet werden.

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FrageH99 
Beitragsersteller
 25.03.2020, 22:43

Klar stimmt schon. Eine Übergangslösung mit Strom würde ich bevorzugen.

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frodobeutlin100  25.03.2020, 22:47
@FrageH99

was Du bevorzugst ist in diesem Fall irrelevat - der Vermieter entscheidet, wie die Warmwasserversorgung sichergestellt wird

Du kannst Dich nur beschweren, wenn Du kein warmes Wasser hast

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Dann müsstest du mal mit deinem Vermieter reden oder einen Installateur rufen.

Wenn die Leitungen geändert werden müssen wird es sehr teuer und ist mit viel Aufwand verbunden.

Umd wirklich ordentliche Ergebnisse wirst du wohl auch nicht erwarten dürfen.


FrageH99 
Beitragsersteller
 25.03.2020, 22:44

Klar stimmt schon. Eine Übergangslösung mit Strom würde ich bevorzugen.

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Es gibt Durchlauferhitzer, die sind auch für 220V geeignet. Allerding weiss ich nicht, wie es mit der Durchflußmenge aussieht. Für einen Waschtisch reichen diese aber

Gibt es von Stiebel Eltron