Warensendung Nachforschungsantrag?
Hallo ihr Lieben,
ich habe etwas auf Facebook verkauft und als Warensendung versendet (wurde so gewünscht). Nun kam es seit ca. 1 Monat nicht bei der Dame an und sie möchte, dass ich einen Nachforschungsantrag stelle. Ich habe so etwas schon einmal für Pakete gehört, aber noch nicht für Warensendungen. Gibt es so etwas? Bei Google habe ich nichts finden können.
Kann mir Jemand sagen, ob es das gibt & was ich dazu benötige?
Danke schonmal :-)
5 Antworten
Nachforschung gibt es für alle Postprodukte. Aber Erfolg wirst Du da keinen haben. In der Regel gilt bei der Post: Wenn weg, dann weg. Manchmal tauchen Sachen nach 30 Jahren wieder auf, aber das bringt es ja nicht.
Kannst Du Dir ganz sicher sein, dass bei dieser Dame nichts angekommen ist?
Eine Warensendung kann natürlich durchaus auch mal 2 Wochen dauern, bis sie ankommt, aber es gibt ja keinen Nachweis dazu.
In solchen Fällen würde ich generell nur versichert versenden, selbst wenn es als Einwurfeinschreiben wäre (günstigste Variante).
Natürlich kann ich mir nicht sicher sein, dass die Ware nicht angekommen Ist, ich weiß ja nicht, wie die Dame tickt. Leider wollen die meisten Leute die günstigste Variante, auch wenn ich die teurere - versicherte anbiete.
Hast Du das mit der Post versandt? Dann hier:
https://www.deutschepost.de/de/toolbar/suchergebnisse.html?_charset_=UTF-8&q=Nachforschungsantrag
Okay, danke da hab ich was gefunden. Allerdings finde ich da nur die 0,90€ und 1,90€ Warensendungen, was ist mit 2,20€ und 2,35€? Hab es nämlich als 2,35€ versendet, da es über 500g waren.
😐 typisch Post. Habe mich mit denen neulich wochenlang gestritten. Ging dann letztendlich über die Bundesnetzagentur, weil die gar nicht reagiert haben... entweder online als Maxi-Warenbrief oder Du musst in eine Filiale gehen...
Bei einer Warensendung hast Du m.E. keine Sendungs-ID erhalten. Damit ist eine Nachverfolgung nicht möglich (genauso wie bei DHL-Päckchen). Und auch ein Nachforschungsauftrag läuft ins Leere - wonach sollte da auch gesucht werden. Du kannst ihn zwar stellen, aber er wird erfolglos sein.
Ansonsten hat die Dame Pech gehabt:
§ 447 BGB regelt das.
Sie hat das Sendungsrisiko - es sei denn, Du bist gewerblicher Verkäufer
Da sie auch noch darauf bestanden hat, auf eine nicht trackingfähige Versandart ihre Sachen zu bekommen, ist sie da auch wirklich selbst schuld. Purer Geiz.
Ich weiß selbst, dass da nichts bei rauskommen wird. Aber da ich versendet habe & bei ihr nichts ankam, sagt sie zumindest, stelle ich den Antrag eben, wenn sie das möchte.
Nein, ich bin keine gewerbliche Verkäuferin. Mache das nur privat.
Hallo,
kann auch für Briefe und Warensendungen gestellt werden.
Geht online:
Das habe ich bereits durch einen anderen Kommentar auch gefunden, aber nur für Warensendungen bis 1,90€
Klar, die Käuferin möchte aber, dass ich diesen Antrag stelle, daher mache ich das auch.