Warenbetrug Anzeige, verlorenes Paket?

KuarThePirat  25.12.2024, 11:21

Warum ist das Paket nicht angekommen? Wo ist das gelandet?

tanjirox3 
Beitragsersteller
 25.12.2024, 11:22

Das weiß ich nicht, ein nachforschungsantrag habe ich schon gestellt, hab das Paket versichert mit sendenummer an den Käufer verschickt

5 Antworten

Verurteilung wegen Betruges.


tanjirox3 
Beitragsersteller
 25.12.2024, 11:17

Es ist doch nicht meine Schuld, sondern die der Versandfirma, was soll ich denn noch machen außer versichert versenden mit sendenummer

Pennerelite  25.12.2024, 11:17
@tanjirox3

Ja, wenn du beweisen kannst, dass du es losgeschickt hast, ist doch alles gut.

tanjirox3 
Beitragsersteller
 25.12.2024, 11:22
@Pennerelite

Dort muss doch Name und Adresse des Käufers hinterlegt sein. Dann stimmt das überein

Du hast doch alles, was Du brauchst, um den Vorwurf zu entkräften:
- Sendungsnummer
- Nachweis, daß keine Sendung mit dieser Nr. angekommen ist
- Einlieferungsquittung mit Nachweis des versicherten Versands
- Käuferschutz des Käufers
- Paypal Transaktionsnummer
- Name und Adresse des Käufers
- E-Mail über Nachforschungsauftrag beim Versanddienstleister
Das alles nimmst Du zur Vorladung mit.


tanjirox3 
Beitragsersteller
 25.12.2024, 11:39

Die Quittung habe ich leider schätze ich nicht mehr weil es ein Jahr her ist, müsste ich suchen und gucken ob ich die Quittung noch habe, sonst alles andere hab ich

Jo3591  25.12.2024, 11:43
@tanjirox3

Dann hast Du sehr sehr schlechte Karten, aber die Staatsanwaltschaft muß Dir den Betrug nachweisen, nicht Du Deine Unschuld.

tanjirox3 
Beitragsersteller
 25.12.2024, 11:46
@Jo3591

Der käufer vom verlorenen Paket hat mir gerade zurück geschrieben, und ich hab das Geld zurück geschickt. Eine Anzeige hat er nicht erstattet hat er zu mir gesagt, jetzt weiß ich echt nicht mehr was ich gemacht haben soll, sonst alle anderen Pakete hab ich immer verschickt und es waren auch alle zufrieden. Was kann Warenbetrug noch sein ?

Jo3591  25.12.2024, 11:51
@tanjirox3

Wie das mit den anderen Paketen und den zufriedenen Käufern war, interessiert niemanden. Dein Problem ist: Du hast ohne den Einlieferungsbeleg keinen Nachweis in der Hand, daß Du das Paket und die darin enthaltene Ware auch tatächlich abgeschickt hast. Versuche trotzdem, Dein Geld vom Versanddienstleister zurück zu fordern.

tanjirox3 
Beitragsersteller
 25.12.2024, 11:53
@Jo3591

Alle anderen Versendungen hab ich online frankiert, also Belege von den anderen Paketen alle habe ich über email. Deswegen weiß ich echt nicht was ich getan haben soll in der Vorladung steht auch nicht drin wann ich es gemacht haben soll

Jo3591  25.12.2024, 12:47
@tanjirox3

Wer hat Dich denn überhaupt vorgeladen? In jeder Vorladung muß drinstehen, was der Grund ist.

tanjirox3 
Beitragsersteller
 25.12.2024, 12:49
@Jo3591

Steht nur drin Warenbetrug, wann ich es gemacht haben soll steht nicht drin

Polizeipräsidium

Jo3591  25.12.2024, 12:53
@tanjirox3

Einer Vorladung zur Polizei mußt Du nicht nachkommen, nur einer von der Staatsanwaltschaft. Und Du mußt und solltest auch keinerlei Aussagen zur Sache machen. Es wäre zu überlegen, einen Anwalt einzuschalten, der kann Akteneinsicht beantragen.

Jo3591  26.12.2024, 09:57
@Jo3591

Ist unter der Sendungsnummer, die Du hast, denn überhaupt ein Sendungsverlauf nachzuvollziehen, wie z.B. "wurde in die Zustellbasis oder in die Region des Empängers transportiert, wurde in das Zustellfahrzeug geladen, befindet sich in Zustellung" oder so ähnlich oder kam da als Antwort, daß die Sendung erst "angekündigt" wurde?

Kannst du beweisen, dass du es verschickt hast?

Dann ist doch alles fein. Ist dann das Problem des Versanddienstleisters, dass das Paket verschwunden ist, nicht deins.


tanjirox3 
Beitragsersteller
 25.12.2024, 11:18

Hab die sendungsnummer, und die Zahlung über Paypal, der Käufer hat damals per Käuferschutz gezahlt und da musste ich die sendungsnummer hinzufügen

Das kann für dich teuer werden. Nämlich Anzeige wegen Betrugs . Wenn du keinem Beweis hast ,dass du es abgeschickt hast, wird es Konsequenzen für dich haben.


Funship  25.12.2024, 21:40

Bisher gilt immer noch, dass die Schuld bewiesen werden muss, nicht die Unschuld.

tanjirox3 
Beitragsersteller
 25.12.2024, 11:19

Welche Beweise braucht man ? Reicht die sendungsnummer

einandereruser  25.12.2024, 11:22
@tanjirox3

Ein rechtlich anerkannter Beweis wäre die Einlieferungsquittung. Ob einem Richter die Sendungsnummer reicht, ist Ermessenssache des Richters.

KRKSKNSTNTNS  25.12.2024, 11:22
@tanjirox3

Ja die Sendungsnummer und am besten auch ein Bild des Paketes , die Quittung ebenfalls

KRKSKNSTNTNS  25.12.2024, 11:28
@tanjirox3

Dann wird es schwer für dich es zu beweisen.. Versuch es mit der Sendungsnummer, aber die könnte nicht reichen. Mit Bild wäre es besser

Betrug verjährt erst nach 5 Jahren ... warum das so lange gedauert hat, können Dir wohl nur die Ermittler beantworten

oder es geht um etwas ganz Anderes