Ware nie angekommen - trotzdem zahlen?

7 Antworten

Nein, Du musst nur die Ware bezahlen, die Du auch erhalten hast (also einmal). Der Versand geht zu Lasten des Absenders. Ist die erste Sendung abhanden gekommen, kann er einen Nachforschungsauftrag stellen. Das alles ist aber nicht Dein Problem. Du hast bezahlt und hast Anspruch auf die Ware.


lana22 
Beitragsersteller
 18.12.2010, 15:03

Bezahlt ist die Ware nicht. Habe auf Rechnung gekauft. Von daher, bezahlt ist nichts. Aber fordern tun sie es.

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user1319  18.12.2010, 15:04
@lana22

Tja, fordern können sie viel. Selbst wenn sie klagen, müssen sie nachweisen, dass Du die Ware erhalten hast. Können sie das nicht, brauchst Du auch nichts zu zahlen.

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lana22 
Beitragsersteller
 18.12.2010, 15:05
@user1319

Das ist gut zu wissen! Dankeschön! Hatte schon befürchtet das tatsächlich bezahlen zu müssen.

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Eins vorweg, ich bin kein Rechtsanwalt und gebe keine Rechtsberatung im Sinne des Gesetzes. Alle Aussagen stellen persönliche Erfahrungen und/oder aus allgemein zugänglichen Quellen zusammengetragene Informationen dar und ersetzen in keinem Fall eine qualifizierte Rechtsberatung!!!

Nun aber zu deinem Anliegen:

Die grundsätzliche Frage ist die, ob du bei einem privaten oder einem gewerblichen Händler gekauft hast.

Eine Privatperson kann nämlich das Versandrisiko tatsächlich ausschließen bzw. auf den Käufer übertragen, muss dann aber explizit darauf hinweisen. Ich habe z. B. bei meinen Angeboten immer den Passus drinstehen, dass ich (eben wegen dem Versandnachweis) normalerweise als Einschreiben oder Paket verschicke und nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers als Warensendung wobei in diesem Fall der Käufer das Versandrisiko zu tragen hat.

Eine Firma bzw. ein gewerblicher Händler kann aber das Versandrisiko nicht auf den Käufer/Kunden übertragen, sondern trägt es immer selbst.

Liebe(r) Fragensteller(in)!

Sie müssen natürlich nicht einzahlen wenn keine Ware ankommt.

du wirst dir das doch nicht ernsthaft nochmal schicken lassen wollen.

sag denen das du das mit sicherheit nicht zahlst, und auf so einen service verzichten kannst und definitiv nicht mehr bei denen bestellen wirst. normalerweise, wenns n anständiger shop ist, wird die ware nochmal kostenfrei zugeschickt wenn sie nicht ankam.

das geld wirst wahrscheinlich nicht mehr sehen wenn du es schon bezahlt hast. aber nochmal kaufen würd ich das auf keinen fall ! falls du es noch nicht bezahlt hast, musst du auch nix zahlen, denn dann sollen die erstmal der beweispflicht nachkommen und dir bescheinigen, dass sie es weggeschickt haben


lana22 
Beitragsersteller
 18.12.2010, 15:04

Habe denen schon gesagt das ich es nicht nochmal geschickt haben will. Die erste Bestellung soll ich aber trotzdem bezahlen, habe auf Rechnung gekauft und daher noch nichts bezahlt und habe es ohne ware auch ganz bestimmt nicht vor.

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knuspakeksii  18.12.2010, 16:38
@lana22

ich gehe also richtig in der annahme, dass es sich schon um nen richtigen shop handelt und nicht um eine privatperson. denn wenn es wirklich n shop ist, tragen die das versandrisiko, sind also selbst schuld, wenn ne sendung auf postweg flöten geht. daher erst recht kein grund dich da zur kasse zu bitten.

wie gesagt, beweispflicht. sollen sie dir eindeutig beweisen, dass sie es weggeschickt haben. denn geld verlangen ohne leistung kann jeder, und das tun schwarze schafe nur zu gerne.

die rechnung nicht bezahlen und ihnen das so wie ich gesagt habe mal mitteilen.

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Nein, für nicht erhaltene Waren müssen Sie nicht zahlen. Wenn die Firma sagt, sie könne die Sendung nicht verfolgen, ist das nur die halbe Wahrheit. Sie kann einen Suchantrag bei der Post stellen. Das ist ihr wohl zu umständlich oder es ist ein Masche, doppelt zu kassieren. Zahlen Sie nicht, die müssen beweisen, dass Sie die Waren ordnungsgemäß erhalten haben (denn solange die Ware Sie nicht erreicht hat, gehört sie der Firma und die müssen auf Ihr Eigentum achten), nicht Sie dass die Ware bei Ihnen ordnungsgemäß angekommen ist. Lassen Sie sich nicht darauf ein. Wenn die darauf beharren, dass Sie zwei Mal bezahlen sollen, wenden Sie sich an eine Verbraucherberatung oder nehmen Sie sich einen Anwalt.