Ware erhalten, Verkäufer wurde nicht bezahlt?
Hallo zusammen,
Nehmen wir an, eine Person hat sich ein Fahrrad im Internet gekauft.
Nach der Bestellung über das Handy wurde wieder die Startseite angezeigt und die Person dachte es hätte nicht geklappt.
So wurde die Bestellung ein weiteres mal über den Computer ausgeführt woraufhin eine Betätigung kam.
Stunden später in der Nacht wurde die erste Bestellung (über das Handy) ebenfalls bestätigt.
Die Bestellung(en) sollten via SEPA-Lastschrift Bezahlt werden.
Am morgen wird das Unternehmen Unternehmen angerufen, da das Konto der Person nur für den Wert eines Fahrrades gedeckt ist.
Dieses stornierte die erste Bestellung,erstattet den abgebuchten Betrag der ersten Bestellung und Verschickte die zweite Bestellung (eine nette Mitarbeiterin hat sich den Fall angenommen).
Für die zweite Bestellung kam auch ein Brief von der Bank, dass eine Lastschrift nicht abgebucht werden konnte.
Das Unternehmen hat daraufhin keinen weiteren versuch unternommen den Betrag abzubuchen.
In der Rechnung steht, dass per Vorkasse bezahlt wurde.
Muss der Kunde das Unternehmen Informieren, dass das Fahrrad noch nicht bezahlt ist ?
3 Antworten
Nö.
Aber wäre nett!
Besser als nun 3 Jahre und 11 Monate Angst haben zu müssen, dass doch noch eine Rechnung kommt.
Denn erst dann tritt die Verjährung ein.
"(eine nette Mitarbeiterin hat sich den Fall angenommen)."
Dann sei auch Du nett, nicht das die Dame Ärger bekommt oder gar ihren Job verliert, weil sie einen Fehler gemacht hat!
Das bekommen die schon raus. Vielleicht meldet sich bald ein Inkasso-unternehmen bei dir.
Falls doch, wäre der Sachverhalt weniger kompliziert, als hier beschrieben.
Wie so oft, fehlen auch in diesem Szenario, kleine, aber wichtige Details.
Lassen wir einfach mal das drum herum weg, wann und wie die Fahrräder gekauft wurden.
Viel wichtiger ist zu klären, ob es:
- (A) 2 separate Kaufverträge mit jeweils 1 Rad
- oder
- (B) 1 Kaufvertrag über 2 Räder gibt?
Weshalb dieser Unterschied eine entscheidende Rolle spielt, ist kurz erklärt.
Fall (A): 2 Kaufverträge / 2 Rechnungen über je 500,- EUR / 2 unterschiedliche Rechnungsnummern
Fall (B): 1 Kaufvertrag / 1 Rechnung über 1000,- EUR / 1 Rechnungsnummer
Die Bestellung(en) sollten via SEPA-Lastschrift Bezahlt werden.
Am morgen wird das Unternehmen angerufen, da das Konto der Person nur für den Wert eines Fahrrades gedeckt ist.
- Kontostand Fall (A): + 500,- EUR
- Händler bucht ab - 500,- EUR
- Neuer Kontostand: 0,00 EUR
Nach der Stornierung erstattet der Händler den abgebuchten Betrag, womit das Konto erneut ein Guthaben von 500,- EUR aufweist.
Allerdings muss man sich wirklich fragen, weshalb der Händler nicht einfach den Vertrag storniert, der noch nicht bezahlt wurde?
Fall (B) kann nicht wie beschrieben funktionieren, weil in diesem Fall ein Gesamtpreis in der Rechnung ausgewiesen wäre - also 1.000,- EUR.
Das erteilte Lastschriftmandat kann jedoch nicht zum Einzug von Teil-Forderungen genutzt werden.
Also blieben die 500,- EUR Guthaben auf dem Konto unberührt. Die Bank gibt aufgrund fehlender Kontodeckung die Lastschrift zurück und stellt dem Händler die Gebühren in Rechnung.
So viel zur Praxis
Du möchtest wissen:
Muss der Kunde das Unternehmen Informieren, dass das Fahrrad noch nicht bezahlt ist ?
Ganz klar NEIN!
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Fazit: Die Bezahlung der Ware gehört zu den Pflichten des Käufers. Dieser muss dafür sorgen, dass der Verkäufer sein Geld bekommt, um den Vertrag zu erfüllen.
In der Rechnung steht, dass per Vorkasse bezahlt wurde.
In welcher Rechnung stand das?
In der, wo der Kaufpreis erstattet wurde? - wohl kaum!
Bilanz für den Händler:
- Kein Geld
- Keine Ware
- Als bezahlt verbuchte Beträge müssen dann auch noch versteuert werden
Kein gutes Business!
Es gab 2 separate Kaufverträge, die am 28.12.2020 abgeschlossen wurden. Am 29.12.2020 wurde das erste via Telefon Fahrrad storniert und erstattet und ist auch nichts mehr zu der Bestellung zu sehen in meinem Konto vorm Online-Shop.
Nur für das gelieferte Fahrrad wurde eine Rechnung erstellt die auf den 29.12.2020 datiert ist.