War desertieren bei der Wehrmacht erlaubt?

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Definiert war Fahnenflucht im Militärstrafgesetzbuch der Wehrmacht als unerlaubte Entfernung von der Truppe von mehr als sieben Tagen in der Heimat oder mehr als drei Tagen im Feld, ganz gleich ob vorsätzlich oder fahrlässig begangen.

Offiziell war Fahnenflucht, also die Desertion aus der Wehrmacht, während des Krieges ein schweres Verbrechen, das mit dem Tode bestraft werden konnte. In der Praxis wurde dies jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt:

Zu Beginn des Krieges wurden Deserteure oft noch standrechtlich erschossen. Im Laufe des Krieges wurden die Strafen jedoch zunehmend milder, da die Wehrmacht das Manpower dringend benötigte.

Ab 1943 wurden viele Deserteure stattdessen in Strafbataillone oder Bewährungseinheiten geschickt, in denen sie sich durch Fronteinsätze rehabilitieren konnten.

Insgesamt schätzten Historiker, dass bis zu 100.000 Soldaten während des Krieges desertiert sein könnten. Die tatsächliche Zahl lässt sich jedoch nicht genau beziffern.

Die Fahnenflucht war, wie im heutigen Militärrecht, eine unerlaubte Entfernung in der Absicht, sich dem Wehrdienst dauerhaft zu entziehen; auch der Versuch war strafbar. Zur Aburteilung von Fahnenflucht waren Militärgerichte berufen.

Zweiter Weltkrieg: Wehrmachtsdeserteure

Fahnenflucht und Selbstmord – Exit aus dem Krieg

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Fahnenflucht

Woher ich das weiß:Recherche

Udavu  05.06.2024, 05:33

⭐Danke

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Nein, es war nicht erlaubt und ist es auch sonst bei keiner Armee. Die Strafen waren natürlich auch drakonisch und zum Teil wurden noch Leute wegen Desertation in den letzten Kriegstagen erschossen.

Das heißt aber nicht, dass es nicht gemacht wurde.

Nein, natürlich nicht; und das ist eigentlich auch allgemein bekannt.

Erlaubt nicht, was aber viele davon nicht abhielt.

früher nicht. Wo käme man hin, wenn alle Soldaten so etwas täten.

Fahnenflucht wurde schon immer schwer bestraft, von jahrelangem Gefängnis bis hin zur Todesstrafe.