Wann wurde das erste Schutzalter eingeführt also wirklich das erstmal Welt weit. Bitte auch Quelle?

1 Antwort

Weltweit? Da gibt es sicherlich keine Hinweise. Du meinst vermutlich das früheste Heiratsalter. Bei den Römern war das vor über 2000 Jahren bei Mädchen 12 und bei Jungs 14. So genau konnte man das Alter damals aber auch nicht feststellen, gab ja keine Standesämter. Verlobungen konnten natürlich schon viel früher stattfinden, https://de.wikipedia.org/wiki/Hochzeit_(r%C3%B6mische_Antike)


Rotfuchs716  05.01.2024, 21:24

bist du da sicher? Im römischem Recht lag das Volljährigkeitsalter bei 25 Jahren!

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Klaraaha  05.01.2024, 21:30
@Rotfuchs716

Ich hab das auch an anderer Stelle schon gelesen. Volljährigkeit und Heiratsalter müssen ja nicht zwangsläufig gleich sein. In den 70er Jahren war die Volljährigkeit in DE bei 21. Heiratsalter für Frauen aber schon bei 16.

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Rotfuchs716  05.01.2024, 23:19
@Klaraaha

merkwürdig wäre dann aber das Heiratsalter von 14 für Jungs im altem Rom.

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Klaraaha  05.01.2024, 23:25
@Rotfuchs716

Die lebten scheinbar noch unter Vormundschaft der Eltern bis zur Volljährigkeit. Die Ehefrau konnte sich raussuchen ob eigener Vater oder Schwiegervater. Da sie meist zum Ehemann zog, wars dann wohl der Schwiegervater und sie gehörte dann zu dieser Familie.

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Rotfuchs716  05.01.2024, 23:29
@Klaraaha

Die genannte Regelung wurde in DE (West) bereits zum 1.1.1975 geändert also nur Anfang der 70er Jahre. In der DDR war bereits ab Mai 1950 Volljährigkeit und Ehemündigkeit mit 18.

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Answer1234567  05.01.2024, 23:43
@Rotfuchs716

Im alten Rom waren arrangierte Ehen wohl der Regelfall, zumindest in der Oberschicht. Insofern ist das Verheiraten von Minderjährigen durchaus plausibel. Ob die Untergrenze von 12 bzw. 14 in der Praxis tatsächlich voll ausgenutzt wurde, ist eine andere Frage. M. W. sind auch im römischen Reich die Ehen im Durchschnitt erst ein ganzes Stück später geschlossen worden.

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Klaraaha  06.01.2024, 10:03
@Answer1234567

Ja, das war eben das früheste Alter. Der Fragesteller wollte ja das "Schutzalter" wissen. Wer davor verheiratet wurde, konnte dagegen klagen. Das war verboten und die Ehe war dann ungültig, aber das war schwer zu beweisen.

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