Wann werden die Sanktionen endlich komplett eingestellt beim Bürgergeld?

5 Antworten

Sanktionen sind möglich und auch nicht verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16) entschieden, dass der Staat grundsätzlich Leistungsminderungen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten einsetzen darf. 

Was die Menschen hier für Aufmerksamkeit alles machen.

Das ist so nicht ganz korrekt. Bis 30 % ist erlaubt.

Allerdings müssen dann schon echt schwere Gründe vorliegen, oder man muss so blöd sein und regelmässig Termine nicht wahrnehmen. beim Jobcenter

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ehrenamtliche Beratung von Ewerbslosen

Ja dann sollte es eigentlich auch so sein, die Bürgergeldempfänger haben schon am allerwenigsten und nicht überall gibt es genügend Jobs. Aber die Politik wird nicht davon abrücken, Leute auf diese Weise auszubeuten und sie auch für unter der Würde arbeiten gehen zu lassen. Moderne Sklavenhaltung.

Sanktionen sind nicht verfassungswidrig und sollen nach aktuellem Kenntnisstand verschärft werden.

Verfassungswidrig soll nur eine sog. 100%-Sanktion sein.

Das Bürgergeld steht mir also rechtlich unbefristet zu!!!

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Dir steht gar nichts unbefristet zu und zum Glück werden die Sanktionen verschärft um bestimmte Sozialschmaro..er, die nur auf Kosten anderer leben wollen, zur Arbeit zu bewegen.

Woher ich das weiß:Recherche