Wann wechselt ein Paket den Eigentümer?

11 Antworten

Das Paket ist gegenwärtig das Eigentum des Käufers.

DHL wird nichts unternehmen, weil sie keinen Schaden verursacht haben. Sie haben ein äusserlich einwandfreies Paket in Empfang genommen, sachgerecht transportiert, und ebenso einwandfrei und unbeschädigt beim Käufer abgeliefert. Von daher wird weder DHL noch die Bundesnetzagentur da etwas unternehmen.

Ich vermute, dass du die Ware nicht sorgfältig genug verpackt hast, und durch die Handhabung (Werfen bei der Postsortierung) ist die Ware im Paket beschädigt worden. Pakete müssen immer wurffest verpackt werden. In der Postsortierung werden Paket mitunter mehrere Meter durch die Gegend geworfen. Dessen sollte man sich bewusst sein, wenn man etwas versenden will.


Mirquaf 
Beitragsersteller
 30.01.2017, 11:13

Sie haben es eben laut Empfänger nicht einwandfrei abgegeben. Es war ja sogar mit Repack-Aufklebern versehen.

Es handelt sich um einen 19"-IT-Schrank aus Blech.

Wenn den Jemand runterschmeißt ist er halt verzogen, da kann man verpacken wie man will. Den Schrank hat eine Mitarbeiterin persönlich in Augenschein genommen und nach geforderten Korrekturen an der Verpackung(zusätzliches Klebeband, haha) angenommen.

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vierfarbeimer  30.01.2017, 11:25
@Mirquaf

Tja, dann scheint es wohl ein Transportschaden zu sein, den DHL übernehmen muss.

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Du kannst es drehen und wenden wie Du willst - DU bleibst auf Deinem Schaden sitzen.

Außer, Du hast Bilder die dokumentieren, dass der Artikel ausreichend und gut verpackt war.

Sobald der Empfänger den Sendungserhalt quittiert unterschreibt er für den Empfang der Sendung UND gleichzeitig für den schadfreien Erhalt des selbigen.

Du kannst natürlich weiterhin versuchen bei DHL Regressansprüche geltend zu machen - dies ist aber - aus leidiger eigener Erfahrung sowohl privat als auch beruflich - nicht erfolgreich!

Du schreibst doch, das DHL grad Besitzer des Paketes ist.

Wenn du es schlecht verpackt hast und es deshalb defekt beim Empfänger angekommen ist, dann ist es allerdings deine Schuld, würde ich sagen. Auch wenn der Empfänger sich falsch verhalten hat und es gar nicht erst hätte annehmen dürfen.

Normalerweise ist es so, dass der Empfänger das Paket bei offensichtlichen Beschädigungen nicht annehmen darf. Er darf es nicht einmal im Beisein des DHL-Boten öffnen um den Inhalt auf Unversehrtheit zu prüfen. Ansonsten hat er stillscheigend den Schaden akzeptiert und sowohl DHL als auch Du sind aus der Pflicht.

(Ich hatte mal den Fall, dass Nachbarn Pakete mit Fotobüchern für mich angenommen haben, die aber komplett mit Öl eingesaut waren. Ich wollte dann in der Post die Pakete öffnen lassen, wo mir gesagt wurde, das würde nicht gehen, weil ich dann nicht mehr die Annahme verweigern könne)

Du musst mehrere Dinge unterscheiden:

Das Eigentum liegt (normalerweise) solange bei Dir, bis der Gegenstand beim Kunden angekommen ist und der die Rechnung bezahlt hat ("Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum").

Die Haftung liegt solange bei Dir, bis Du das Paket an den Versanddienstleister übergeben hast. Nach der "Eingangsscannung" liegt die Haftung beim Dienstleister, solange bis er das Paket beim Empfänger abgegeben hat. Dann liegt die Haftung beim Empfänger.

Der Besitz sagt nur aus, wer das Paket gerade physisch bei sich liegen hat.

Ja ich kann Deine Meinung nachvollziehen. 

Wenn Du im Versandhaus bestellst, Das Paket kommt an und Du merkst erst später das das Paket durch den Transport beschädigt ist . Du hast das Recht auf unbeschädigte Ware. Folglich schickst Du es zurück mit dem Vermerk Transportschaden und bezahlst natürlich nicht. Ob es nun der Paketdienst beschädigt hat oder es wegen einer unzulänglichen Verpackung beschädigt wurde bleibt zu klären. So wäre meine Meinung dazu allerdings arbeiten Versandhäuser des öfteren auf Kulanz