Wann schreibt man nominalisierte Adjektive klein?
Hallo,
ich frage mich, wann man nominalisierte Adjektive klein schreibt, denn ich meine schon mal von so etwas gehört zu haben und zwar im Zusammenhang mit Nebensätzen. Folgendes soll als Beispiel dienen: "Der Verkauf dieses Films an eine volljährige Person ist legal, an eine Minderjährige wäre jedoch strafbar." Ist die Nominalisierung des Adjektivs in diesem Satz korrekt und führt somit zur Großschreibung des Wortes "Minderjährig" Ich hoffe ein Germanistiker kann meine Unklarheiten bezüglich der Substantivierung von Adjetkiven beseitigen.
Vielen Dank im Voraus
lg InvalidFuror
2 Antworten
In diesem Fall liegt keine Nominalisierung vor, da sich beide Adjektive auf die Person beziehen. Das würde auch über die Satzgrenze hinaus gelten: "Der Verkauf dieses Films an eine volljährige Person ist legal. Der Verkauf an eine minderjährige wäre jedoch strafbar."
Aber: "Der Verkauf dieses Films an Volljährige ist legal, an Minderjährige jedoch strafbar."
Die Antwort von Haeppna ist falsch, weil man an eine Minderjährige groß schreibt, weil ein oder eine ein unbestimmter Artikel und kein Adjektiv ist.
Nein, lies den Satz bitte nochmal. Der Artikel gehört zum Substantiv "Person".