Wann muss man ein Video urheberrechtlich schützen?
Hey, ich muss für meine Uni mehrere Videoausschnitte von Sportlern, die mal bei mir an der Uni waren, zusammenschneiden. Dieser Film wird mehrere Male dort gezeigt (zB bei Assemblys).
Nun meine Frage: Da es sich beim Rohmaterial um private Videos und Videos die auf YouTube hochgeladen wurden und somit urheberrechtlich geschützt sind, muss ich dann auch am Ende des von mir produzierten Filmes kennzeichnen, dass das gesamte, fertiggeschnittene Video urheberrechtlich geschützt ist? Und wenn ja , wie? Mit einem c-Symbol und dann der Name meiner Uni? "(c) Uni xy" ?
Vielen dank im Voraus :)
5 Antworten
Gar nicht - alle Werke sind automatisch urheberrechtlich geschützt, egal welche Zeichen du draufmalst.
Man muss gar nix urheberrechtlich kennzeichnen. Zumindest nicht in Deutschland. Wie die Rechtslage woanders ist, keine Ahnung.
Im deutschen Raum ist auch das Copyrightzeichen völlig bedeutungslos.
Wenn du die Erlaubnis hast die Videos für deine Zusammenstellung zu verwenden reicht das aus. Dabei bleiben aber die Urheberrechte der einzelnen Teilschnitte bei den ursprünglichen Urhebern. Für das Gesamtwerk hast du es
Soll heißen: Für den Zusammenschnitt hast du die Rechte. Wenn das jemand als Gesamtwerk oder in Teilen kopiert, dann verletzt er dein Recht.
Kopiert er nur ein einzelnes Teilvideo, eines der anderen Urheber verletzt das nicht dein Urheberrecht (es sei denn du kannst einwandfrei nachweisen, dass diese Kopie genau von deiner Version gezogen wurde).
Ist alles nicht so einfach hier. Aber du musst dein Werk nicht "stempeln" um Urheberrecht geltend zu machen. Schon gar nicht mit einem Symbol aus dem angloamerikanischen Raum
Werke sind dem Gesetz nach automatisch geschützt, also auch Videos
Da es sich beim Rohmaterial um private Videos und Videos die auf YouTube hochgeladen wurden und somit urheberrechtlich geschützt sind, muss ich dann auch am Ende des von mir produzierten Filmes kennzeichnen, dass das gesamte, fertiggeschnittene Video urheberrechtlich geschützt ist?
Du darfst fremdes Material nicht ohne Genehmigung nutzen, daran ändert auch keinerlei Kennzeichnung was
Ne du darfst die Ausschnitte garnich verwenden.
Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass man YouTube Videos Downloaden kann und privat verwenden kann... Ich stell es ja nicht online oder so
Ja, bei privaten Gebrauch wird nichts veröffentlicht, also greift das Urheberrecht nicht.
Dann kann ich auch zum privaten Gebrauch Musik ziehen.😉
Wenn das private Veranstaltungen sind musst du gar nichts kennzeichnen. Bei öffentlichen Veranstaltungen auch nicht, aber da darfst du die Filme ohne das Einverständnis des Urhebers sowieso nicht nutzen.
Doch für den privaten Gebrauch schon oder?