Wann kriege ich den Führerschein als "Karte"?

3 Antworten

ACHTUNG!

Normalerweise bekommst du keinen vorläufigen Führerschein ausgehändigt sondern eine Prüfbescheinigung. Die hat dann auch den Vermerk dran "kein Führerschein" oder "gilt nicht als Führerschein".

Mit der Prüfbescheinigung kannst du dann bei der Führerscheinstelle entweder den Kartenführerschein abholen ODER du bekommst dort den vorläufigen Führerschein.

Daher: Was genau steht denn auf dem Papier drauf?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Habe regelmäßig damit zu tun. ;)

RationalFaith 
Beitragsersteller
 29.01.2020, 13:11

Da steht "Prüfungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahre"

Und dann da unten "Diese Bescheinigung dient anstelle des Führerscheins befristet zum Nachweis der Fahrerlaubnis im Inland. Sie ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Bei Führen von Kraftfahrzeugen ist sie mitzuführen und zuständigen Personen bei Kontrollen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigen."

Und dann drunter meine Unterschrift mit" Unterschrift der Fahrerlaubnisinhaber"

peterobm  29.01.2020, 13:19
@RationalFaith

... und bist schon 17?? nein - erst mit Geburtstag ist diese Bescheinigung Gültig; nicht vorher

peterobm  29.01.2020, 13:23
@RationalFaith

dann darfst ab sofort fahren- mit eingetragenen Begleiter

die Plastikkarte kannst dir ab dem 18. Geb. abholen, und weitere 3 Monate darüber hinaus

Gaskutscher  29.01.2020, 13:30
@RationalFaith

Aaaaah - "BF17" hat gefehlt <- sonst hätte ich das gleich verstanden das du den "Lappen" für BF17 erhalten hast. ;)

Der gilt bis du 18 bist für BF17 und danach noch weitere 3 Monate. Binnen dieser 3 Monate solltest du bei der Führerscheinstelle den Kartenführerschein abholen/beantragen.

du hast eine Prüfbescheinigung bekommen; ab Eintritt des notwendigen Alters kannst das in einen Führerschein beim Amt umtauschen; ab 18

mit 17, bekommst in dem Falle die Prüfungsbescheinigung, welche dich zum begleitetenden Fahren berechtigt.

Warum hast du den Prüfen denn nicht gleich gefragt? In Deutschland musst du den beantragen bei der Führersteinstelle