Wann kann man ein antrag auf Neueröffnung beim gericht machen?

2 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Ich habe im Gesetzestext keine Zeitspanne gefunden.

Allerdings: Das Gericht kann den Beschluss gemäß §48 FamFG nur dann abändern, wenn sich die "zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich wesentlich geändert" hat.

Heißt im Klartext: Sowohl FamFG als auch OLG haben festgestellt, dass es in eurem Haushalt eine akute Kindeswohlgefährdung gibt. Wenn ihr die Kinder zurück wollt, dann besteht die einzige Chance in einer Problemeinsicht eurerseits und die Annahme von (psychotherapeutischer) Hilfe, um die Gefährdungspunkte zu beseitigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Hallo,

Bei euch ist so unfassbar viel falsch gelaufen, aber nicht von seiten der Ämter oder des Familiengerichts, sondern weil du und dein Mann euch nicht an die kleinste Auflage habt halten wollen, wenn man sich aktuell so seine Beiträge durchliest, scheint es auch eher der Fall zu sein als will er auch überhaupt kein neues Kind mehr denn er scheint zumindest begriffen zu haben das jedes weitere Kind was ihr beide bekommt direkt in die Obhut des Jugendamtes gehen wird.

Mit Umgang braucht ihr beide nicht zu rechnen, nochd as eins der vier Kinder nochmal zu euch nach Hause kommen wird auf Dauer, ihr wurdet laut mehrerer Gutachten als Erziehungsunfähig eingestuft und wenn das schon passiert muss schon einiges im Argen liegt, einfach so wird keiner Familie in Deutschland seine Kinder abgenommen.

Solange sich nicht grundlegend etwas ändert (Psychotherapie, richtige Verhütung, wie werden Kinder richtig erzogen und gefördert usw.) wird man euch auch nicht den Umgang, geschweige die Obhut der Kinder überlassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mutter Gans seid 2007