Prüfung ungültig wenn Einladung zu spät erhalten?
Ich habe am Tag meiner mündlichen Abschlussprüfung (Fachgespräch) die Information bekommen, dass ich meine nicht bestandene schriftliche Prüfung durch eine weitere mündliche Ergänzungsprüfung verbessern kann um doch noch zu bestehen. Diese hat an diesem Tag nach dem Fachgespräch stattgefunden. Habe diese Ergänzungsprüfung mangels Vorbereitungszeit nicht geschafft.
Der Brief mit der Einladung kam nicht frühzeitig an (zwischen schriftlich und Fachgespräch lagen 2 Wochen)
Habe ich ein Recht darauf diese Prüfung zu wiederholen, da ich keinerlei Vorbereitungszeit hatte und nichts von der Prüfung wusste?
2 Antworten
Für die Nachprüfung hast du keinen Anspruch auf Vorbereitungszeit. In Südhessen ist das, was du beschrieben hast gängige Praxis.
Sinn und Zweck dieser Prüfung ist, dass du noch ein paar zusätzliche Punkte sammelst, damit die Prüfung als bestanden gewertet werden kann. Offenbar war dein Wissenstand insgesamt nicht ausreichend.
Du kannst die ganze Prüfung einfach in einem halben wiederholen und dann auch bessere Ergebnisse haben, wenn du dich insgesamt gut vorbereitest. Das wäre wahrscheinlich das Beste. Vielleicht hilft dir jemand bei der Vorbereitung.
Danke für die Antwort, habe aber eine extra Einladung bekommen, die ja auch schon ein paar Tage vor der Prüfung hätte bei mir ankommen müssen.
Andere Prüflinge haben ihre Einladung auch vorher bekommen und wussten Bescheid, nur ich und mein Kollege nicht
Entscheident ist hierbei vermutlich, ob die dazu verpflichtet waren, Dir diese weitere mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Wenn ja, dann denke ich, dass Du gute Chancen hast.
Wenn nein, die Dir das also freiwillig angeboten haben, dann bin ich der Meinung, dass die Chance eher schlecht aussieht!
Was sagen DIE denn???
Da ist eine Einladung bekommen habe, war dies mehr oder weniger vorgeschrieben dass ich diese Prüfung machen muss.
Hätte bestimmt ablehnen können aber im Prinzip wurde jeder eingeladen, der die schriftliche nicht bestanden hat.