Wann hat man seine Abiturprüfungen nicht bestanden (Gymnasium Bayern)?


24.04.2025, 17:07

*keine Prüfung mit 0 Punkten absolvieren darf

1 Antwort

Das sind alle Voraussetzungen.

  • Kein Prüfungsfach unter 4 Punkten (bei vierfacher Wertung),
  • Insgesamt mindestens 100 Punkte (ebenfalls bei vierfacher Wertung).

Quelle: § 54 (1) Nr. 3 und 4 GSO

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-54

Achtung, Nr. 6: Bei Mathe und Deutsch darfst du aber offenbar nur in einer Prüfung unter 16 Punkten (4-fache Wertung) haben.


Ariella59808 
Beitragsersteller
 24.04.2025, 17:15

Oh💀

aber man kann dann in die Nachprüfung oder..?
aber danke sehr lieb

RobertLiebling  24.04.2025, 18:04
@Ariella59808

Ja, gemeint ist jeweils das Prüfungsergebnis. Solltest du schriftlich unterpunkten, kannst du das ggf. noch durch eine mündliche Prüfung retten. Die Gewichtung ist hierbei jedoch 2:1 - schriftlich zählt doppelt!