An die, die den Führerschein haben: Kann mir einer erklären, warum die Antwort mit dem Regen einmal richtig und dann doch wieder falsch ist?
Das versteh ich nämlich nicht.
Warum ist das mit dem Regen einmal richtig und einmal falsch?
Einmal wird gesagt, man darf die Nebelschlussleuchte bei Regen eingeschaltet werden und einmal wird gesagt, dass das falsch ist.
Wollen die mich hier ver******* oder was???
Dass Nebelscheinwerfer (weiß, nach vorne gerichtet) und Nebelschlussleuchten (rot, nach hinten leuchtend) zwei unterschiedliche Dinge sind, hast du aber schon gemerkt?
Erst gemerkt, nachdem ich die Frage gestellt hab.
4 Antworten
Nebelscheinwerfer ist vorne.
Nebelschlussleuchte ist hinten.
Nebenscheinwerfer sind nicht das gleiche wie die Nebelschlussleuchte.
Nebelscheinwerfer = Vorne an der Front. Das sind die Scheinwerfer unten, die bei vielen Fahrzeugen auch eingeschaltet werden, wenn man abbiegt (quasi als Kurvenlicht). Die dürfen quasi immer verwendet werden.
Nebelschlussleuchte = Rote Rückleuchte am Heck. Hier sind die Regelungen strenger, weil sie auch mehr blendet. Diese darfst du wirklich nur nutzen, wenn die Sichtweise unter 50m liegt und entsprechend auch nur so schnell fahren. Deswegen gebe ich dir direkt etwas mit auf den Weg: Mit 120 auf der Autobahn wegen ein bisschen Nebel kannst du nicht mit einer Nebelschlussleuchte fahren. Unter 50m Sichtweite heißt nämlich auch, dass du maximal 50km/h fahren darfst (siehe ADAC). Man sieht bei Nebel immer wieder Menschen mit Nebenschlussleuchte, die locker 120km/h fahren. Das passt nicht zusammen.
Weil Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten 2 verschiedene Dinge sind…
Wollen die mich hier ver******* oder was???
Nein, du hast einfach nicht korrekt gelesen und das sind ua. die Fallstricke in solchen Prüfungsfragen.
In Bild 1 geht es um Nebel-SCHEINWERFER (vorne).
In Bild 2 geht es um Nebel-RÜCKLEUCHTEN (hinten).
Merke dir immer: Nebel-RÜCKLEUCHTEN dürfen nur bei Sicht unter 50 Meter eingeschaltet werden.
Woran kannst du erkennen ob 50 m Vorhanden sind?
Der Abstand der Leitpfosten (Rechts am Fahrbahnrand) beträgt immer 50 m. Siehst du also den Leitpfosten vor dir wenn du neben einem bist nicht oder nur sehr schlecht, sind es unter 50 m Sicht. Dann darfst du die Rückleuchten einschalten.