Wann beginnt die Sperrzeit bei AGL1 Eigenkündigung?

3 Antworten

Ja, die Sperrzeit in sich wäre damit formal längst abgelaufen, da eine Solche stets mit dem Tag des versicherungswidrigen Verhaltens begänne.

Allerdings bekämst Du nun 2024 dann nur um dieses alte Sperrzeit auslösende Ereignus zeitlich reduziert nach Genesung nur noch ALG I.

Beispiel:

2023 ohne wichtigen Grund selbst gekündigt während Krankheit mit Krankengeld bis jetzt seit da an.

Bei ALG I beträgt die Sperre für so etwas bis zu 12 Wochen. Dieses wird vermerkt. Nun stehst Du demnächst nach Krankengeld wieder der Arbeitsbävermittlung zur Verfügung und hattest zumnZeitpunkt Deiner "unbegründeten" Kündigung ursprünglich 12 Monate, bzw. 52 Wochen Anspruch auf ALG I.

Sperrzeit wurde damals auf 12 Wochen festgesetzt, aber das Ereignis liegt mehr als 12 Wochen zurück.

Folglich bekämst Du jetzt nach Wiederverfügbarkeit ohne bisherigen Anspruchsverbrauch nun nur noch insgesamt 52 - 12 = 40 Wochen maximal ALG I ab dem Tag Deiner Wiederverfügbarkeit.


Markisi25 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 22:57

Danke erst mal für die sehr ausführliche Antwort.

Also läuft die Sperrzeit auch ab obwohl ich nie arbeitslos gemeldet war sondern nur arbeitssuchend? Dh. wenn ich mich jetzt arbeitslos melde habe ich direkten Anspruch auch wenn verkürzt?
Danke nochmal.

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Gnurfy  08.07.2024, 23:15
@Markisi25

Prinzipiell ja, aber dann halt auch nach hinten hinaus um diese bis zu 12 Wochen in der max. möglichen Bezugsdauer verkürzt.

Beispiel 2: Du kündigstest Dein AV zu Ende März 2024 und beantragtest seither bis heute kein ALG I. Die Sperre von 12 Wochen dafür begann aber fiktiv ab 01.04.2024 zu lauufen. Am 01.07.2024 stelltest Du tatsächlich erst Deinen Antrag auf ALG I. Dann wären diese 12 Wochen Fiktivanspruch bereits verwirkt und verbraucht. (s.O.)

Du kämst dafür aber dann wegen Zeitablauf vorheriger Berechtigungszeiträume immerhin um die anfängliche Bezugssperre herum. Nur sind die 12 Wochen halt dennoch futsch.

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Agamemnon712  09.07.2024, 06:39

Das ist Blödsinn.

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Gnurfy  09.07.2024, 19:33
@Agamemnon712

Nein, ist es nicht.

Ansonsten belege das Gegenteil durch einen entsprechenden Link aus erster Hand!

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Nein, wäre sie nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Gnurfy  09.07.2024, 19:35

Doch, wäre sie. Aber die 12 Wochen ALG I wären dann dennoch weg vom Gesamtanspruch. Beweise das Gegenteil.

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Agamemnon712  10.07.2024, 06:54
@Gnurfy

Sperrzeiten für Eigenkündigungen beginnen ab dem regulären Leistungszeitraum oder später, falls später verhängt.

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Nein die Sperre verfällt nicht. Auch wenn du noch ein halbes Jahr krankmachen ähhh sein würdest.