Wann Artikel nach Spassbieter bei EBay wieder verkaufen?
Moin, Ich habe am 06. Okt. 2019 meinen Artikel "verkauft", bezahlt wurde nicht. Dann habe ich am 10. Okt. einen Fall bei Ebay geöffnet. Mir wurde vor wenigen Tagen dann angezeigt, das ich ihn nun schließen kann. Da ich den Artikel trotzdem verkaufen möchte, frage ich mich, wann ich ihn wieder bei Ebay anbieten kann?
2 Antworten
Du musst den Käufer = Spassbieter erst in Zahlungsverzug setzen, d.h. eine Frist stellen, bis zu der Du den Betrag auf Deinem Bankkonto gutgeschrieben haben willst! Schreibe dazu, dass, fals die Frist nicht eingehalten wird, Du den Kaufvertrag als gelöst betrachtest.
Sollte die Frist ohne Zahlungseingang verstreichen, teilst Du dem Käufer = Spassbieter mit, dass Du den Kaufvertrag als gelöst betrachtest. Danach darfst Du Artikel wieder einstellen.
Zu dem Fall "... das ich ihn nun schließen kann": Schliesse den Fall mit einer Verwarnung an den Käufer, d.h. teile ebay mit, dass Du noch kein Geld erhalten hast. Dann erhältst Du die Verkaufsprovision gutgeschrieben.
Generell: Kaufverträge über ebay werden gem. BGB geschlossen und da musst Du Dich leider an gewisse Fristen / Abläufe halten, damit Du nicht hinterher Ärger und der Käufer = Spassbieter immer noch Anspruch auf den Artikel hat. Die ebay Saftware-Spielereien können und dürfen keinen Kaufvertrag lösen.
Dies ist der schnellste Weg: nach 4 Tagen: Fall öffnen. (Erledigt) Nach weiteren 4 Tagen: Fall schließen. (Also jetzt) Dann dem Käufer eine Mail schreiben, dass du mit sofortiger Wirkung den Kaufvertrag auflöst, dann wieder einstellen.
Du kannst den Kaufvertrag nicht einseitig auflösen... Sobald du den Artikel bei ebay wieder einstellst kann der Käufer auf der Erfüllung bestehen und dann hast du ein Problem
Lies Dir bitte hierzu bitte noch diesen Beitrag von @bootyouty in der ebay Community durch:
https://community.ebay.de/t5/Mitglieder-helfen-Mitgliedern/Hallo-Ich-bin-an-einen-Spassbieter-geraten-Was-tun/qaq-p/3548627