Ebay verkauf abbrechen?

5 Antworten

Der Käufer ist im Recht.

(Mir ist mal fast etwas Ähnliches passiert, da habe ich mich damit befasst.)

Sobald ein Gebot auf deinem Artikel ist, bist du einen rechtskräftigen Kaufvertrag eingegangen. Wenn du dann die Auktion abbrichst, bleibt der Vertrag mit dem Höchstbietenden bestehen. Hat er nur einen Euro geboten, hast du Pech und musst ihm den Artikel dafür geben.

den support kontaktiert und den alles erklärt und die meinten es ist mein artikel ich muss ihn nicht verkaufen und nicht versenden wenn ich es nicht mehr möchte 

Sicher, dass das gesagt wurde? Es ist nämlich Quatsch.

Was jetzt rechtlich ganz genau auf dich zukommt/kommen kann, müssen dir die anderen hier erläutern.

...habe dann grade den support kontaktiert und den alles erklärt und die meinten es ist mein artikel ich muss ihn nicht verkaufen und nicht versenden wenn ich es nicht mehr möchte...

War ja klar, dass die eBay-Telefonjoker Dir genau das gesagt haben, was Du gerne hören wolltest.

Die Rechtslage ist allerdings eine andere:

eBay ist kein Kinderspielplatz, hier kommen rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB zustande.

Und diesen Kaufvertrag kann der Käufer auch einklagen, selbstverständlich auf Deine Kosten.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html

Und ich bekäme meinen Artikel zum Ersteigerungspreis, sei Dir sicher.


chanfan  30.03.2021, 18:50
Und ich bekäme meinen Artikel zum Ersteigerungspreis, sei Dir sicher.

Richtig so, Respekt!

Du hast nach ganz herrschenden Meinung einen wirksamen Kaufvertrag mit demjenigen geschlossen, der bei Auktionsende (das gilt auch bei einem vorzeitigen Ende durch Abbruch) Höchstbietender war.

Jetzt sieh mal zu, wie du den Kaufvertrag erfüllt bekommst. Eine Möglichkeit wäre, dass dein Käufer sich einen vergleichbaren Artikel anderweitig beschafft und du ihm die Kaufpreisdifferenz erstattest.

Was der ebay-Support dir erzählt, ist eine Sache. Das steht nicht über dem Gesetz.

eBay ist eine Auktionsplattform. Man darf nur Artikel reinstellen, die man auch besitzt. Die Auktion ist ein rechtlich bindend. Der Käufer kann dich auf Schadensersatz verklagen und bekäme auch Recht.

Bei eBay Kleinanzeigen wäre das anders. Da hat man keinen Anspruch auf den Artikel, wenn einer schneller war.


Ratefuchs007  30.03.2021, 18:54
Bei eBay Kleinanzeigen wäre das anders. Da hat man keinen Anspruch auf den Artikel, wenn einer schneller war.

Das ist so nicht richtig, auch da kommen ggfs. rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB zustande:

Klicken: Kaufvertrag bei eBay Kleinanzeigen

Das hast du ein Problem, denn der Käufer hat recht. Warum hast du dir die Ebay Regeln nicht durchgelesen? Da steht irgendwo, das du nur Artikel anbieten darfst über die du auch verfügst.

Seh´zu, wie du das Problem aus der Welt schaffst. Notfalls musst du ihm Ersatz besorgen.

Das passiert immer dann, wenn Kinder bei den Erwachsenen mitmischen wollen.