Ebay verkauf abbrechen?
Guten Tag ich habe auf Ebay vor etwa 5 tagen einen Artikel eingestellt zum verkaufen habe diesen Artikel aber nicht nur auf ebay sondern auch auf anderen Seiten online gestellt und habe ihn am nächsten tag direkt verkauft worauf ich ihn dann aus ebay löschen wollte was aber aus unerklärlichen gründen nicht ging habe dann nach etwa 3 tagen eine Nachricht erhalten das der Artikel verkauft wurde auf Ebay ich habe ihn ja aber schon woanders verkauft worauf ich den verkauf abgebrochen habe und dem käufer alles erläutert habe der ist darauf hin unnhöfflich geworden und meinte ich solle ihm den artikel versenden habe dann grade den support kontaktiert und den alles erklärt und die meinten es ist mein artikel ich muss ihn nicht verkaufen und nicht versenden wenn ich es nicht mehr möchte jedoch möchte der käufer den abbruch nicht bestätigen und ich habe eher weniger lust darauf auf rechtliche wege das zu klären falls er einen anwalt einschalten sollte kann er das? oder muss ich nichts berfürchten
5 Antworten
Der Käufer ist im Recht.
(Mir ist mal fast etwas Ähnliches passiert, da habe ich mich damit befasst.)
Sobald ein Gebot auf deinem Artikel ist, bist du einen rechtskräftigen Kaufvertrag eingegangen. Wenn du dann die Auktion abbrichst, bleibt der Vertrag mit dem Höchstbietenden bestehen. Hat er nur einen Euro geboten, hast du Pech und musst ihm den Artikel dafür geben.
den support kontaktiert und den alles erklärt und die meinten es ist mein artikel ich muss ihn nicht verkaufen und nicht versenden wenn ich es nicht mehr möchte
Sicher, dass das gesagt wurde? Es ist nämlich Quatsch.
Was jetzt rechtlich ganz genau auf dich zukommt/kommen kann, müssen dir die anderen hier erläutern.
...habe dann grade den support kontaktiert und den alles erklärt und die meinten es ist mein artikel ich muss ihn nicht verkaufen und nicht versenden wenn ich es nicht mehr möchte...
War ja klar, dass die eBay-Telefonjoker Dir genau das gesagt haben, was Du gerne hören wolltest.
Die Rechtslage ist allerdings eine andere:
eBay ist kein Kinderspielplatz, hier kommen rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB zustande.
Und diesen Kaufvertrag kann der Käufer auch einklagen, selbstverständlich auf Deine Kosten.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html
Und ich bekäme meinen Artikel zum Ersteigerungspreis, sei Dir sicher.
Und ich bekäme meinen Artikel zum Ersteigerungspreis, sei Dir sicher.
Richtig so, Respekt!
Du hast nach ganz herrschenden Meinung einen wirksamen Kaufvertrag mit demjenigen geschlossen, der bei Auktionsende (das gilt auch bei einem vorzeitigen Ende durch Abbruch) Höchstbietender war.
Jetzt sieh mal zu, wie du den Kaufvertrag erfüllt bekommst. Eine Möglichkeit wäre, dass dein Käufer sich einen vergleichbaren Artikel anderweitig beschafft und du ihm die Kaufpreisdifferenz erstattest.
Was der ebay-Support dir erzählt, ist eine Sache. Das steht nicht über dem Gesetz.
eBay ist eine Auktionsplattform. Man darf nur Artikel reinstellen, die man auch besitzt. Die Auktion ist ein rechtlich bindend. Der Käufer kann dich auf Schadensersatz verklagen und bekäme auch Recht.
Bei eBay Kleinanzeigen wäre das anders. Da hat man keinen Anspruch auf den Artikel, wenn einer schneller war.
Bei eBay Kleinanzeigen wäre das anders. Da hat man keinen Anspruch auf den Artikel, wenn einer schneller war.
Das ist so nicht richtig, auch da kommen ggfs. rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB zustande:
Das hast du ein Problem, denn der Käufer hat recht. Warum hast du dir die Ebay Regeln nicht durchgelesen? Da steht irgendwo, das du nur Artikel anbieten darfst über die du auch verfügst.
Seh´zu, wie du das Problem aus der Welt schaffst. Notfalls musst du ihm Ersatz besorgen.
Das passiert immer dann, wenn Kinder bei den Erwachsenen mitmischen wollen.