Ware nicht erhalten: Geld zurückziehen?

2 Antworten

Geld zurückzuziehen wäre die am wenigsten clevere Art, dieses Problem zu lösen.

Informiere Samsung nachweisbar (also per Brief Einschreiben Einwurf) darüber, dass die Lieferung nicht eingetroffen ist, fordere Samsung auf, bis spätestens (Datum 14 Tage nach Versendung des Briefes angeben) die Ware zu liefern. Informiere Samsung darüber, dass bei Nichtlieferung bis (Datum 14 Tage nach Versendung des Briefes) dieses Schreiben automatisch als Widerruf gilt, und dass Du für diesen Fall auch sämtliche Lastschriften widerrufst.

Also, klar kannst du den Bankeinzug widerrufen. Logischerweise wirst du dann von Samsung angemahnt.

Du hast also neben der vereinbarten Rückzahlungsrate die Rücklastschiftkosten zu tragen und die Mahngebühr.

Kann man machen, ist aber dumm.


Thomas479 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 23:58

das Problem ist ich habe die wahre nicht das Transport Risiko hat doch Samsung und im § 326 Abs. 1 BGB steht auch das man es nicht bezahlen muss

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ListigerIvan  03.09.2024, 00:00
@Thomas479

Wenn du dich doch so super auskennst und bereits Gesetzestexte kopierst, weshalb fragst du dann?

Es gibt auch etwas, was man Nachbesserung nennt. Such dazu mal etwas in deinem Gesetzbüchlein.

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Thomas479 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 00:02
@ListigerIvan

Ich habe es auch den Leuten gefragt die vllt mehr Ahnung als ich haben

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ListigerIvan  03.09.2024, 00:12
@Thomas479

Ja gut, die Antworten gefallen dir halt nicht. Verstehe ich, ändert aber nichts. Auch dein lustiges Gesetzestextlein nicht.

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