Wahlhelfer ablehnen wegen arbeit?
Wenn ich zum Wahlhelfer berufen wurde, reicht es als Grund, dass ich arbeiten müsste. Müsste ich das nachweisen und wenn wie?
Und wie würde man ablehnen, hab nichts dazu gefunden wie und wo.
1 Antwort
Wahlen finden in Deutschland üblicherweise sonntags statt. Du müsstest also glaubhaft machen, dass du zu dem betreffenden Zeitpunkt arbeiten musst.
Oder du müsstest glaubhaft machen, dass du wegen eines Abgabe-Termins o.ä. so unter Druck bist, dass du auch arbeitsfreie Tage unbedingt für diese Arbeit brauchst.
Im Normalfall wird das nicht sehr schwer sein, bei großem Wahlhelfermangel könnten aber Nachfragen erfolgen.
Tja, so einfach ist das nicht. Du bist als Wahlhelfer berufen worden, das heißt antreten zum Dienst. Der Arbeitgeber muss Dich für diesen Tag freistellen. Unentschuldigtes Fehlen würde teuer werden. Ausnahme z. B. als Krankenpfleger etc. Als Schöffe kannst du dem Vorsitzenden Richter bzw. der Schöffenstelle auch nicht einfach mitteilen, Du müsstest arbeiten. Als Wahlvorsteher sage ich daher: Arbeitest Du in der Pflege etc., gilt dies als Entschuldigungsgrund. Oder du pflegst Familienmitglieder.
Ich kenne das konkrete Schreiben, das dir vorliegt, nicht. Üblicherweise wird eine Kontaktmöglichkeit zum zuständigen Wahlleiter angegeben. An den solltest du dich wenden, wenn keine Postadresse angegeben ist.
Ich arbeite in der Pflege, also ist das theoretisch ein normaler Arbeitstag. Es wäre halt nur nicht mein Arbeits-Wochenende, also laut Rahmenplan hätte ich da frei. Den finalen Plan krieg ich ja erst einen Monat vorher. Außerdem steht nirgends wie ich ablehnen könnte, mit dem Brief ist nur ein Zusagezettel gekommen