Wäre der Mörder hier schuldunfähig?

2 Antworten

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Heyho,

In einem solchen Fall wäre der Täter schuldfähig, sofern ein psychologisches Gutachten die volle Schuldfähigkeit (aufgrund des geistigen Zustandes) feststellt.

Die Frage ist eher: was trifft zu? Eine fahrlässige tötung oder ein Mord. Wenn jemand in einem Zustand großer Wut handelt, wird oft geprüft, ob diese Wut möglicherweise die Steuerungsfähigkeit des Täters beeinflusst hat oder ob sie mit anderen Mordmerkmalen kombiniert wurde, wie z.B. Heimtücke oder eine Planung dessen. Wut alleine begründet und rechtfertigt die Tötung eines Menschen nicht, das sieht unser Rechtssystem nicht vor. Demnach werden (im Zusammenhang mit dem psychologischen Gutachten) mindestens disziplinäre Verfahren oder andere Vollzugswege gerichtlich angeordnet.

(Aufgrund anderer Beiträge zu dieser Frage ist herauszulesen, dass die Person strafmündig ist)

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Trainer: Seminare in Straf- & Zivilrecht, Notfallmedizin

Ja, definitiv.

Es liegt Zorn, Erregung vor, aber kein bewusstseinseinschränkender Drogenkonsum.

Es wird geklärt werden ob der Täter zurechnungs- schuldfähig ist bei psychiatrischen Gutachten