Wäre das legal?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn das Buch URALT ist, also der Autor schon länger als 70 Jahre tot (z. B. Mary Shelleys Frankenstein), dann ist das kein Problem.

Bei neueren Büchern greift das Urheberrecht, hier müsstest Du schon so weit vom Original abweichen, das erkennbar ein neues Werk entsteht.

Das mit der Gemeinfreiheit haben Dir ja schon andere gesagt (70 Jahre + die Tage des Jahres, an dem der Autor (bei mehreren der letzte Autor) verstorben ist.

Nun gibt es aber noch eine Ausnahme, und das ist die Parodie Wobei es hier weniger ums Urheberrecht geht. Meines Wissens - korrigiert mich, wenn ich mich da jetzt irre und mich sehr weit aus dem Fenster lehne - geht es in diesem Falls um Zitatrecht.
Jedenfalls darf man bei einer Parodie den Stoff umschreiben, auch wenn der Autor noch lebt bzw. noch keine 70 Jahre+ verstorben ist.
Aber Achtung: Die Geschichte muss eindeutig als Parodie zu erkennen sein!

Kommt drauf an, wie du "urhalt" deffinierst.
Wenn das Urheberrecht bereits verfallen ist, dann darfst du das.

Achja, und dann kommts auch drauf an wie sehr du es umschreibst. Kreatives Recht kannst du ja nutzen und dich insprieren lassen. Das hat uns unter anderem Fifty shades of Grey beschert.

So machen es viele, aber Plagiat sollte es nachgewiesen werden wäre strafbar


NonNam  07.12.2021, 14:37

Warum?

0
NonNam  07.12.2021, 14:41
@ToniKim

Wow. Seit wann sind Plagiate "uralter" Bücher strafbar?

0
ToniKim  07.12.2021, 14:45
@NonNam

Lass mich in Ruhe, dein wissen über urheberrecht nach 70 Jahren ist so banal wie deine Streitsucht

0
NonNam  07.12.2021, 14:46
@ToniKim

Hab noch einen schönen Tag. So streitlustig bin ich eher nicht.

1
ToniKim  07.12.2021, 14:47
@NonNam

In 90 aus 100 Prozent solcher Fragen alla deiner kommt nur Streit ich bin müde

0
NonNam  07.12.2021, 14:48
@ToniKim

Dann schlaf gut. Und ich bemühe mich Streit zu vermeiden. Einverstanden?

0

Wenn der Urheber des Buches länger als 70 Jahre tot ist, dann darfst du das....