Während Weiterbildungsmaßnahme arbeiten?
Hallo allerseits,
angenommen jemand beginnt eine Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit. Mo - Fr 8:00 - 13:00 Uhr sind die Unterrichtszeiten. Dürfte man außerhalb dieser Unterrichtszeiten eine Beschäftigung ausüben? Derjenige würde kein ALG 1 oder 2 beziehen. Wie ist die Rechtslage?
1 Antwort
Aktuell unterrichte ich Umschüler... und ja, sie haben die Möglichkeit, bis zu 100 € zusätzlich zu verdienen!
Sprich bei einem Verdienst von 450€ werden 350€ abgezogen/verrechnet du bekommst dann 100€ gut!
Danke für das Update. Schade, dass die Regelung so restriktiv ist.
Vielen Dank für die Antwort. Jedoch wird bei dieser Weiterbildung durch Bildungsgutschein weder eine Vergütung gezahlt, noch ALG 1 oder 2 bezogen.
Beispiel. Von jemandem ist der ALG 1 Zeitraum vollendet und ist weiterhin arbeitssuchend. Nun beginnt diese eine Weiterbildung durch Bildungsgutschein und hätte noch "Kapazität" um gleichzeitig eine Beschäftigung z.B Minijob oder Teilzeit auszuüben.
Was ist die Einkommensquelle dieser Person? Einige meiner Umschüler erhalten Bürgergeld, während andere von der Rentenkasse unterstützt werden. Falls nur die Weiterbildung vom Amt bezahlt wird und nicht der Unterhalt, kann sie so viel verdienen wie sie möchte. (Aber bin jetzt auch nicht der Experte...ich spekuliere gerade nur)
Dennoch würde ich es melden, um gewährleisten zu können, dass die Weiterbildung nicht gefährdet wird.
Es wird kein Unterhalt seitens der Rentenkasse oder Agentur oder so gezahlt. Stutzig macht jedoch, dass man arbeitslos ohne ALG-Bezug sein muss, was dann der Fall sein wird, um diesen Bildungsgutschein zu bekommen. Die Weiterbildung wird voll getätigt und nicht unter- oder abgebrochen.
Update: Bei der Agentur für Arbeit nachgefragt, Thema: Nicht-ALG1-Bexug - Weiterbildung mit Bildungsgutschein, man muss arbeitslos sein, Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor Beginn der Maßnahme = Keine Berechtigung für einen Bildungsgutschein mehr. Auf die Frage, was wenn Beschäftigungsaufnahme nach Beginn der Weiterbildung aber kein Abbruch dieser? Antwort: unklar.
Naja, wird wohl selten geschehen.