Während Kündigungsfrist einer neuen Tätigkeit nachgehen?

5 Antworten

Sofern Du im alten Job nicht mehr antreten mußt, darsft Du im neuen arbeiten.

Sogar beide in beiden zusammen, wenn zeitlich möglich.

Allerdings sollte die Arbeitgeber davon wissen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Wenn das beide AG's erlauben, ist das möglich.

, ist es eine Straftat beide "Jobs" gleichzeitig auszuüben? 

Nein

Zudem: Von der Bewerbung bis zur Anstellung im neuen Job

Das hättest Du auch anders mit dem neuen Arbeitgeber vereinbaren können

Das heißt, selbst in dem Fall hätte ich 2 "Jobs" gleichzeitig, also 2 Kündigungsfristen nebeneinander abzubauen.

Das war wohl alles etwas kopflos. Bist Du denn so neu in der Arbeitswelt, dass Du das nicht im Blickfeld hattest?

Muss ich in irgendeinem Fall eine Vertragsstrafe in Kauf nehmen?

Wenn keine vertraglich vereinbart ist: NEIN

Hast Du denn in Deinem alten Arbeitsverhältnis keinen Urlaubsanspruch mehr, denn Du nutzen könntest?


idekanymo 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 12:14

War leider wirklich kopflos alles. Ich bin davon ausgegangen, dass ich durch die Probezeit keine Kündigungsfrist hätte. Meinen "alten" Job übe ich erst seit 1 1/2 Monaten aus, daher leider auch so gut wie keinen Urlaubsanspruch. Eine große Hoffnung auf einen Aufhebungsvertrag habe ich auch nicht, da der Chef erstmal einen Ersatz finden müsste. Gibt es irgendeine Möglichkeit rauszukommen? Den neuen Job gar nicht anzutreten wäre ja auch Bereits eine Vertragsstrafe.

GutenTag2003  03.09.2024, 12:16
@idekanymo
 Den neuen Job gar nicht anzutreten wäre ja auch Bereits eine Vertragsstrafe.

???

Muss ich in irgendeinem Fall eine Vertragsstrafe in Kauf nehmen?

Wenn keine vertraglich vereinbart ist: NEIN

die Kündigungsfrist wirst einhalten müssen.

dein neuer Arbeitgeber wird dir Ärger machen, er feuert dich wegen Vertragsverstoß

"Besonders wenn beide Arbeitgeber davon nichts wissen?"

Das erfahren die. Du musst ja für die Sozialversicherungsabgaben und Steuern angemeldet werden.

"Denn in dem einen Job bin ich ja quasi schon "raus", also Vertrag gekündigt."

Nein, bist Du nicht. Du hast dort noch eine Arbeitsverpflichtung bis zum 18.9.

"Von der Bewerbung bis zur Anstellung im neuen Job sind weniger als eine Woche vergangen, weshalb ich im Vorhinein ja schon die Kündigungsfrist nicht hätte einhalten können."

Das ist Dein Problem. Das musst dann mit dem neuen Arbeitgeber eben klären, dass Du erst später anfangen kannst. Oder den alten Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten, um schneller rauszukommen.

Sprich, das kann Ärger geben.


idekanymo 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 11:53

"Das ist Dein Problem. Das musst dann mit dem neuen Arbeitgeber eben klären, dass Du erst später anfangen kannst. Oder den alten Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten, um schneller rauszukommen."

Und wenn beide Arbeitgeber damit einverstanden sind, beides gleichzeitig "abzubauen"? Denn wie gesagt, zeitlich wäre das Möglich. Beides Teilzeit Jobs, der eine Morgens, der andere Abends.

Mein neuer Arbeitgeber weiß von meiner Beschäftigung Bescheid, ging aber wie Ich davon aus, dass diese rechtzeitig gekündigt wird. In dem Falle mein Fehler, denn die Kündigungsfrist ging deutlich länger als erwartet.