Während der Ausbildung Betrieb wechseln?
Hallo also ich möchte mein betrieb wechseln weil in meinem Betrieb werde ich schlecht behandelt und es ist alles unorganisiert. Deshalb möchte ich mein Betrieb wechseln.
Ich habe auch eine Zusage bekommen com neuen Betrieb.
Ich bin nicht mehr in der Probezeit.
Darf ich ohne Probleme Kündigen und beim neuen Betrieb weiter machen ?
2 Antworten
Ich bin nicht mehr in der Probezeit.
Darf ich ohne Probleme Kündigen und beim neuen Betrieb weiter machen ?
Nein, das geht nicht so einfach.
Nach der Probezeit kann der Azubi den Ausbildungsvertrag nach § 22 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz mit der Frist von vier Wochen kündigen, wenn er die Ausbildung aufgibt oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen möchte.
Du willst wechseln und weitermachen.
Frag Deinen jetzigen AG nach einem Aufhebungsvertrag. Wenn der zustimmt, ist ein Wechsel vom einen zum anderen AG zu jedem beliebigen Termin möglich.
Stimmt er nicht zu, hast Du ein Problem. Du solltest Dich auf alle Fälle mit der zuständigen Kammer (z.B. IHK) und Gewerkschaft (falls Du Mitglied bist) in Verbindung setzen.
Ich kann Deine Gründe die für einen Wechsel sprechen zwar verstehen, allerdings kommt hier eine fristlose Kündigung nicht infrage und eine fristgerechte ist, wie gesagt, nur aus den o.g. Gründen möglich
Nein, das darfst Du nicht. Lies mal meine Antwort ganz genau.
Du willst Deine Ausbildung ja nicht aufgeben und keinen anderen Beruf erlernen. Da kannst Du nach § 22 Abs. 2 BBiG nicht mit der Frist von vier Wochen kündigen.
Wie schon geschrieben, wende Dich an die zuständige Kammer und frag Deinen AG nach einem Aufhebungsvertrag.
Nein.
Um den Lehrbetrieb in einer laufenden Ausbildung nach der Probezeit zu wechseln muss der bisherige Lehrbetrieb UND die Kammer zustimmen.
Kündigst du einfach, so darfst du die Ausbildung nicht weiterführen.
Eine neue Ausbildung in einem anderen Berufszweig darfst du jederzeit aufnehmen.
Mein Lehrer meinte das man kündigen darf und beim neuen Betrieb weter fortsetzen.
Dann gib deinem Lehrer mal das hier zu lesen, besonders Absatz 2 Nr. 2: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html:
Mein Lehrer meinte
Schön wenn er das meint, es stimmt aber nur dann, wenn sich ein Azubi noch in der Probezeit befindet oder wenn es einen Grund für eine fristlose Kündigung gibt.
In Deinem Fall irrt Dein Lehrer, Du kannst nicht kündigen und woanders weitermachen.
Darf ich den kündigen die 4 Wochen Frist halten und dann weiter machen?