Während der Ausbildung Betrieb wechseln?

2 Antworten

Ich bin nicht mehr in der Probezeit.

Darf ich ohne Probleme Kündigen und beim neuen Betrieb weiter machen ?

Nein, das geht nicht so einfach.

Nach der Probezeit kann der Azubi den Ausbildungsvertrag nach § 22 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz mit der Frist von vier Wochen kündigen, wenn er die Ausbildung aufgibt oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen möchte.

Du willst wechseln und weitermachen.

Frag Deinen jetzigen AG nach einem Aufhebungsvertrag. Wenn der zustimmt, ist ein Wechsel vom einen zum anderen AG zu jedem beliebigen Termin möglich.

Stimmt er nicht zu, hast Du ein Problem. Du solltest Dich auf alle Fälle mit der zuständigen Kammer (z.B. IHK) und Gewerkschaft (falls Du Mitglied bist) in Verbindung setzen.

Ich kann Deine Gründe die für einen Wechsel sprechen zwar verstehen, allerdings kommt hier eine fristlose Kündigung nicht infrage und eine fristgerechte ist, wie gesagt, nur aus den o.g. Gründen möglich


Bratan005 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 11:04

Darf ich den kündigen die 4 Wochen Frist halten und dann weiter machen?

Hexle2  12.07.2024, 11:06
@Bratan005

Nein, das darfst Du nicht. Lies mal meine Antwort ganz genau.

Du willst Deine Ausbildung ja nicht aufgeben und keinen anderen Beruf erlernen. Da kannst Du nach § 22 Abs. 2 BBiG nicht mit der Frist von vier Wochen kündigen.

Wie schon geschrieben, wende Dich an die zuständige Kammer und frag Deinen AG nach einem Aufhebungsvertrag.

Bratan005 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 11:38
@Hexle2

Muss der Ausbilder bei den Aufhebungsvertrag zustimmen?

Nein.

Um den Lehrbetrieb in einer laufenden Ausbildung nach der Probezeit zu wechseln muss der bisherige Lehrbetrieb UND die Kammer zustimmen.

Kündigst du einfach, so darfst du die Ausbildung nicht weiterführen.

Eine neue Ausbildung in einem anderen Berufszweig darfst du jederzeit aufnehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Handwerksmeister und Ausbilder

NicoAR95  12.08.2024, 13:37

Was für ein Quatsch. Ich habe auch nach einem Jahr gewechselt. Fristlose Kündigung vorgelegt bzw normale und nach der Zeit dann bei der neuen angefangen, die haben sich um alles weitere gekümmert wie zb die Handwerkskammer. Gab keine Probleme.

Halbammi  14.08.2024, 19:16
@NicoAR95

Das ist falsch und unzulässig.es mag sein das dein Arbeitgeber dagegen nicht vorgegangen ist und somit zugestimmt hat.das wäre gerade dann kein Wunder wenn der Betrieb froh war dich los zu sein.Wenn eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund besteht ist das ja noch eine ganz andere Nummer. Dies ist aber nicht der Regelfall.

Bei einer fristgerechten Kündigung ist ein Wechsel ohne Zustimmung des ex Betriebes nicht möglich. Das kannst du gerne mal bei deiner Handwerkskammer erfragen, bevor du weiter dümmliche Falschinfos in die Welt verbreitest

Bratan005 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 11:02

Mein Lehrer meinte das man kündigen darf und beim neuen Betrieb weter fortsetzen.

Hexle2  12.07.2024, 11:11
@Bratan005
Mein Lehrer meinte

Schön wenn er das meint, es stimmt aber nur dann, wenn sich ein Azubi noch in der Probezeit befindet oder wenn es einen Grund für eine fristlose Kündigung gibt.

In Deinem Fall irrt Dein Lehrer, Du kannst nicht kündigen und woanders weitermachen.