Während der Ausbildung Betrieb wechseln?
Hallo also ich möchte mein betrieb wechseln weil in meinem Betrieb werde ich schlecht behandelt und es ist alles unorganisiert. Deshalb möchte ich mein Betrieb wechseln.
Ich habe auch eine Zusage bekommen com neuen Betrieb.
Ich bin nicht mehr in der Probezeit.
Darf ich ohne Probleme Kündigen und beim neuen Betrieb weiter machen ?
2 Antworten
Ich bin nicht mehr in der Probezeit.
Darf ich ohne Probleme Kündigen und beim neuen Betrieb weiter machen ?
Nein, das geht nicht so einfach.
Nach der Probezeit kann der Azubi den Ausbildungsvertrag nach § 22 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz mit der Frist von vier Wochen kündigen, wenn er die Ausbildung aufgibt oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen möchte.
Du willst wechseln und weitermachen.
Frag Deinen jetzigen AG nach einem Aufhebungsvertrag. Wenn der zustimmt, ist ein Wechsel vom einen zum anderen AG zu jedem beliebigen Termin möglich.
Stimmt er nicht zu, hast Du ein Problem. Du solltest Dich auf alle Fälle mit der zuständigen Kammer (z.B. IHK) und Gewerkschaft (falls Du Mitglied bist) in Verbindung setzen.
Ich kann Deine Gründe die für einen Wechsel sprechen zwar verstehen, allerdings kommt hier eine fristlose Kündigung nicht infrage und eine fristgerechte ist, wie gesagt, nur aus den o.g. Gründen möglich
Nein, das darfst Du nicht. Lies mal meine Antwort ganz genau.
Du willst Deine Ausbildung ja nicht aufgeben und keinen anderen Beruf erlernen. Da kannst Du nach § 22 Abs. 2 BBiG nicht mit der Frist von vier Wochen kündigen.
Wie schon geschrieben, wende Dich an die zuständige Kammer und frag Deinen AG nach einem Aufhebungsvertrag.
Nein.
Um den Lehrbetrieb in einer laufenden Ausbildung nach der Probezeit zu wechseln muss der bisherige Lehrbetrieb UND die Kammer zustimmen.
Kündigst du einfach, so darfst du die Ausbildung nicht weiterführen.
Eine neue Ausbildung in einem anderen Berufszweig darfst du jederzeit aufnehmen.
Was für ein Quatsch. Ich habe auch nach einem Jahr gewechselt. Fristlose Kündigung vorgelegt bzw normale und nach der Zeit dann bei der neuen angefangen, die haben sich um alles weitere gekümmert wie zb die Handwerkskammer. Gab keine Probleme.
Das ist falsch und unzulässig.es mag sein das dein Arbeitgeber dagegen nicht vorgegangen ist und somit zugestimmt hat.das wäre gerade dann kein Wunder wenn der Betrieb froh war dich los zu sein.Wenn eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund besteht ist das ja noch eine ganz andere Nummer. Dies ist aber nicht der Regelfall.
Bei einer fristgerechten Kündigung ist ein Wechsel ohne Zustimmung des ex Betriebes nicht möglich. Das kannst du gerne mal bei deiner Handwerkskammer erfragen, bevor du weiter dümmliche Falschinfos in die Welt verbreitest
Mein Lehrer meinte das man kündigen darf und beim neuen Betrieb weter fortsetzen.
Dann gib deinem Lehrer mal das hier zu lesen, besonders Absatz 2 Nr. 2: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html:
Mein Lehrer meinte
Schön wenn er das meint, es stimmt aber nur dann, wenn sich ein Azubi noch in der Probezeit befindet oder wenn es einen Grund für eine fristlose Kündigung gibt.
In Deinem Fall irrt Dein Lehrer, Du kannst nicht kündigen und woanders weitermachen.
Darf ich den kündigen die 4 Wochen Frist halten und dann weiter machen?