Vorwarnung des Arbeitsgebers das man nicht erscheint?
Hallo, ich habe fürs Wochenende vor über einem Monat einen urlaubsantrag gestellt dieser wurde aber nicht bestätigt und nicht abgelehnt sondern mir wurde nur gesagt müsste klappen, bis vor 2 Tagen… mein Arbeitsgeber möchte mich nun doch dort einplanen da ich dort aber nicht kann was er auch weiß, da ich einen Urlaub geplant habe. Also ich werde nicht erscheinen und frage mich nun ob ich meinen Arbeitgeber darüber informieren sollte damit er umplanen kann oder mich einfach krankschreibe….
4 Antworten
Du hast einen Urlaub geplant, aber nie eine Bestätigung vom Arbeitgeber erhalten. In dem Fall sitzt du leider am kürzeren Hebel und hast das Problem.
In dem Fall dürfte er dich natürlich verwarnen, wenn du dann nicht zur Arbeit erscheinst. Solltest du noch in der Probezeit sein, könnte auch die Kündigung vor der Tür stehen.
"Also ich werde nicht erscheinen"
Wenn Ihr nur Urlaub nehmen dürft mit Genehmigung und Dein Urlaub nicht genehmigt worden ist, dann kannst Du in diesem Fall mit einer Abmahnung rechnen.
Eine Krankmeldung für diese Tage einzureichen, ist eine denkbar schlechte Idee. Dein Arbeitgeber wird dann wissen, daß es eine "falsche" AU ist und bei jeder folgenden ganz genau draufschauen, ggf. auch die Krankenkasse bitten, weil Zweifel an der AU besteht, dich zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen vorladen zu lassen.
Arbeitsrechtlich eine schwierige Situation, weil Du einerseits keine Genehmigung für den Urlaub hast, andererseits der Arbeitgeber aber auch seine Pflichten verletzt hat, da er über solche Anträge zeitnah zu entscheiden hat. Da es mit der Beweislage aber eher schlecht für Dich aussehen dürfte ...
Im Zeitalter von Photoshop nur bedingt - wichtiger aber: Im Ernstfall läuft das auf einen Arbeitsgerichtsprozess heraus, den Du vielleicht sogar gewinnst, aber der Klassiker ist dann ein gestörtes Vertrauensverhältnis - sprich eine höhere Abfindung -, alternativ Dauerstress mit dem Chef ...
Ich hätte Screenshots wo das Datum steht wann ich den Urlaub eingereicht habe und das er jetzt immernoch nicht genehmigt ist oder abgelehnt ist, dort steht immernoch in Bearbeitung…. Wir haben eine dienstanweisung wo drinne steht das wir für den aktuellen Monat bis zum 10ten den Urlaub einzureichen haben, habe dies allerdings schon letzten Monat zum 10ten gemacht…. Und Chats wo halt steht das es passen sollte und auch „eigentlich“ so klappt, wäre das hilfreich ?