Vorstrafen mit Bezug zur Arbeitsstelle?

3 Antworten

Ob du bei der Arbeit oder zum Nachteil des Arbeitgebers, Kollegen etc. Straftaten begangen hast.

Grundsätzlich alle.

Insbesondere vermutlich Eigentumsdelikte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

LottoOtto99  18.07.2024, 10:44

Nö. Wenn er zum Beispiel das Auto seines Nachbarn geklaut hätte, hätte das keinen Bezug zur Arbeitsstelle. Eine Schlägerei in der Freizeit auch nicht.

Auch heftigere Sachen nicht, aber das brauche ich hier jetzt nicht ausführen.

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Ladendiebstahl zum Beispiel