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Hallo Matsematik,
Zuerst einmal rate ich Ihnen davon ab die Vorladung der Polizei wahrzunehmen. Gehen Sie nicht dort hin. Ignorieren ist jedoch auch nicht der richtige Weg. Suchen Sie sich einen Fachanwalt für Strafrecht in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch. Wenn Sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen, können Sie beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Das erklärt Ihnen aber auch ihr zukünftiger Strafverteidiger. Sollte die Polizei noch einmal auf Sie zukommen, teilen Sie denen mit, dass Sie sich nicht weiter äußern möchten und sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen werden. Grundsätzlich gilt, dass ab dem Moment, ab dem Sie verdächtigt werden eine Straftat begangen zu haben oder damit im Zusammenhang zu stehen, Sie sich nicht dazu äußern müssen. Ich wünsche Ihnen alles Gute und ein faires Verfahren.