Hallo Matsematik,

Zuerst einmal rate ich Ihnen davon ab die Vorladung der Polizei wahrzunehmen. Gehen Sie nicht dort hin. Ignorieren ist jedoch auch nicht der richtige Weg. Suchen Sie sich einen Fachanwalt für Strafrecht in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch. Wenn Sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen, können Sie beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Das erklärt Ihnen aber auch ihr zukünftiger Strafverteidiger. Sollte die Polizei noch einmal auf Sie zukommen, teilen Sie denen mit, dass Sie sich nicht weiter äußern möchten und sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen werden. Grundsätzlich gilt, dass ab dem Moment, ab dem Sie verdächtigt werden eine Straftat begangen zu haben oder damit im Zusammenhang zu stehen, Sie sich nicht dazu äußern müssen. Ich wünsche Ihnen alles Gute und ein faires Verfahren.

...zur Antwort

“Wenn fi**** so schön wäre, wie man es sich beim Wich*** vorstellt”...

Ich finde das schwer zu vergleichen. Bei der Selbstbefriedigung geht es ja nur um dich und deine Gedanken und wie du dich dabei stimulierst, während beim Sex noch ganz andere Einflüsse dazukommen, wie z.B. und nicht unerheblich der Körper deiner Partnerin. Hat aber definitiv beides Vor- und Nachteile.

...zur Antwort

Hallo Luisa650,

was dein Freund da mit dir gemacht hat ist natürlich nicht okay und strafrechtlich zu bewerten. Am besten ist es, wenn du dich zeitnah zu einem Arzt begibst, den Vorfall schilderst und dich auf Spuren untersuchen lässt. Im Krankenhaus gibt es dafür auch eine Notaufnahme an die du dich 24/7 wenden kannst. Anschließend gehst du, am besten mit einer dir vertrauten Person (Mutter, Freundin, Vater o.v.) zur nächsten Polizeistation oder wenn du weißt wo auch direkt zur KriPo, um das Verhalten deines Freundes anzuzeigen. Sei dir bewusst, dass daraufhin ein langer Prozess folgt, vor dem du aber keine Angst haben brauchst. Im Idealfall nimmst du die Kleidung, die du während des Übergriffs getragen hast, mit zur Polizei, damit diese kriminaltechnisch untersucht werden kann. Alles weitere erklären dir dann die zuständigen Beamten vor Ort. Du musst dir auch keine Sorgen machen. Die sind in der Regel ganz lieb und verständnisvoll und haben einen extra separaten Bereich für sowas.

Ich wünsche dir alles Gute und vor allem gute Besserung!

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.