Vorladung von der Polizei. Ladendiebstahl. Was kommt auf mich zu?

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Du musst nicht selber Aussagen. Die Polizei will den Fall nur aufnehmen. Es wird evtl. an die Staatsanwaltschaft gegeben und die entscheidet ob sie die Sache weiter verfolgen will. Die Polizei will erstmal nur aufklären. Trotzdem musst du dich hier nicht selber belasten. Soweit ich weiß, raten auch die meisten davon ab bei der Polizei eine Aussage zu machen.

Doch ab hier sollte jemand weitermachen der mehr von Jura versteht als ein Autodidakt.


Relax991 
Beitragsersteller
 04.02.2016, 15:15

also sollte ich hingehen und gestehen aber mehr nicht? Danke für deine Antwort :) Wie sieht es aus mit Sozialstunden? :(

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LinoKamp  04.02.2016, 15:19
@Relax991

Ich klaue (witziges Wortspiel ich weiß) nun mal von KaffePrinz:

Er schreibt: "lediglich angaben zu deiner person sind pflicht. die aussage zur sache selbst, die kannste verweigern. der dich vernehmende polizist ist dazu verpflichtet dich über deine rechte aufzuklären. so auch, dass du das recht hast, keine angaben zur sache zu machen.."

Denke er wird mehr juristisches Wissen haben als ich. Evtl. wird dir entgegengekommen wenn du die Sache aufklärst. Wahrscheinlich sind die Beweise so erdrückend, dass es sich nicht lohnt die Aussage zu verweigern. Ich bin kein Jurist, deshalb ist es nur meine eigene Annahme.

Ansonsten wird sicher nicht viel passieren. Sozialstunden sind im Bereich des Möglichen, es kann aber auch bei einer Ermahnung bleiben. Wirklich schlimm wird es erst wenn du weiter klaust.

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Relax991 
Beitragsersteller
 04.02.2016, 15:25

Achso ok also ich wurde das erstmal erwischt und wenn ich sage "ja Ich habe es getan" reicht das?

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LinoKamp  04.02.2016, 15:28
@Relax991

Der Polizist wird dir Fragen stellen, die kannst du einfach beantworten. Ich denke der Schlüssel lieht darin, nicht zu viel zu sagen. Antworte knapp und deutlich.

Die andere Möglichkeit wäre, dass du gar nichts sagst. Du gehst also zur Polizei und sagst: Ich möchte zu diesem Vorwurf keine Aussage macht. Natürlich wird dann die Polizei ermitteln und wenn es vor Gericht gehen sollte, kann es sein, dass ein Richter sagt: Er ist uneinsichtig, hier geben ich eine härtere Strafe.

(Alles nur Vermutungen) Entscheiden musst du selber. 

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Relax991 
Beitragsersteller
 04.02.2016, 15:26

Ich wurde auf frischer tap ertappt und deswegen werd ich auch nicht lügen .. Würd ich auch sonst nicht machen

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Relax991 
Beitragsersteller
 04.02.2016, 15:38

OK dann werde ich wohl die fragen beantworten .. Was wenn er fragt Haben sie schonmal geklaut? soll ich dann lieber nein sagen?

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LinoKamp  04.02.2016, 15:40
@Relax991

Dann würde ich sagen, dazu möchte ich keine Aussage machen.

Es ist evtl. im BZR (Bundeszentralregister) vermerkt. Aber trotzdem musst du das nicht sagen. Einfach: Dazu möchte ich keine Aussage machen.

Sollte er dich nötigen, ist es ein Fehlverhalten des Polizisten.

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Relax991 
Beitragsersteller
 04.02.2016, 15:43

aber dann verdächtigen die mich ja grad erst, dass ich evtl schon geklaut habe oder sagen die dann einfach OK und die Sache ist geklärt? würde ich dann nicht auffallen?

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LinoKamp  04.02.2016, 15:44
@Relax991

Dir darf nach deutschem Recht die Verweigerung der Aussagen nicht negativ angelastet werden.

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Relax991 
Beitragsersteller
 04.02.2016, 15:45

Achso ok danke dir vielmals, dass du dir Zeit genommen hast für mich.

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LinoKamp  04.02.2016, 15:46
@Relax991

Gerne, hoffe ich konnte dir weiterhelfen - dafür ist dieses Portal da.

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Relax991 
Beitragsersteller
 04.02.2016, 15:52

Ja klar :-) Bin jetzt beruhigt und aufgeklärt .. Allerdings noch eine Frage :s Fragt er mich auch diese Fragen wenn ich sage ich möchte nichts weiteres dazu sagen oder muss ich dann schon sagen das ich eine Aussage zusage? Also ich müsste doch garnix dazu sagen wenn die fragen ob ich aussagen will und ich bei sage oder? Bitte noch dies beantworten :) Bittte

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LinoKamp  04.02.2016, 15:58
@Relax991

Nein du musst gar nichts beantworten, außer deine Personalien. Danach kannst du einfach zu allen Fragen die Aussage verweigern. Btw. Du sagst du möchtest zu dem gesamten Sachverhalt keine Aussage machen.

Dann wird er dich gehen lassen. 

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Relax991 
Beitragsersteller
 04.02.2016, 15:53

*und ich nein sage oder*

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Relax991 
Beitragsersteller
 04.02.2016, 15:59

ahh Ok denke ich werd die fragen lieber beantworten oder?

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LinoKamp  04.02.2016, 16:00
@Relax991

Bleibt dir überlassen. Da kann dir keiner wirklich helfen das musst du selber entscheiden. Ich würde einfach abwarten was nun passiert. Meistens ist es dann doch alles viel kleiner als er vorher erscheint.

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Relax991 
Beitragsersteller
 04.02.2016, 16:07

Also wenn die fragen möchtest du dazu aussagen? dann sag ich beispielsweise ja und dann kommen die ganzen fragen? Ist es besser die fragen zu beantworten oder soll ich ganz kurz sagen nein ich möchte dazu nicht aussagen?

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Relax991 
Beitragsersteller
 04.02.2016, 16:07

ich meine macht es ein guten Eindruck wenn ich mich dazu äußere?

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Relax991 
Beitragsersteller
 04.02.2016, 16:08

und ich habe Angst was da für fragen kommen, welche mich evtl noch schlimmer drankommen lassen würden wie z.B. haben sie schonmal geklaut

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LinoKamp  04.02.2016, 16:16
@Relax991

Nein du machst dir hier zu viele Gedanken. Die polizeiliche Aufnahme der Aussagen ist erst nur für die Ermittlung. Du könntest sogar vor Gericht alles widerrufen was du dort gesagt hast. Es zählt das vor Gericht, natürlich wird dann vor Gericht die Glaubwürdigkeit betrachtet.

Aber für deinen Fall: Hingehen und einfach schauen was passiert. Es wird nicht schlimm. Polizisten sind keine Unmenschen, außerdem bist du noch jung, alt genug um es besser zu wissen, aber jung genug, dass der Polizist darauf Rücksicht nimmt.

Du kannst ruhig alle Fragen beantworten. Die werden dir dadurch nun keinen Mord anhängen. Du kannst allerdings bei allen Fragen die dir unangenehm sind, bei denen du dich entscheidest sie nicht zu beantworten dies einfach tun, sie nicht beantworten bzw. mit den Worten beantworten: ich möchte mich nicht Äußern - oder ein ähnlich synonymen Satz.

Grundsätzlich würde ich dir jetzt vorschlagen nach draußen zu gehen Sport zu machen oder sonst irgendwie etwas das dir Spaß macht. Es wird nicht so schlimm wie du denkst.

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Relax991 
Beitragsersteller
 04.02.2016, 16:26

okay vielen vielen dank :') werde jz mal rausgehen und es mal vergessen für ne Zeit Danke dir für alles :)

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Relax991 
Beitragsersteller
 08.02.2016, 11:01

hey LinoKamp :) Bist du noch da? Ich Habs jz hinter mir und eine Frage :-)

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litochino  30.12.2021, 20:19
@Relax991

hey ich habe jetz so eine Verhandlung vor mir ich hab echt riesen angst was auf mich zu kommen wird ich habe beim Rossmann was geklaut im wert von 3 euro eine Mascara und ich weis selber nicht wiso ich das gemacht habe... kannst du mir bitte weiter helfen ?? Ps: ich bin 17 Jahre alt und werde in 5 Monaten 18

ICH WÜRDE MICH RIESIG FREUEN wenn sie antworten würden.

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Relax991 
Beitragsersteller
 08.02.2016, 11:01

*Sind sie noch da? :-)

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du musst keine aussage machen. 

was ich dir übrigens auch empfehlen würde..

lediglich angaben zu deiner person sind pflicht. die aussage zur sache selbst, die kannste verweigern. der dich vernehmende polizist ist dazu verpflichtet dich über deine rechte aufzuklären. so auch, dass du das recht hast, keine angaben zur sache zu machen..

die anzeige wird dann an die zuständige staatsanwaltschaft weitergegeben..

vermutlich bekommst du eine richterliche ermahnung, wenn du "ersttäter" bist. wurdest du beim klauen schon öfter erwischt, dann sind sozialstunden oder im extremfall auch jugendarrest möglich..

ps. klauen ist voll assi..

Zu allererst: Ja, du solltest es wirklich nie wieder machen.

Es geht bei dieser Vorladung nur um dieses Mal, bei dem du erwischt worden bist.

Also erzähl denen auch nicht, dass du das schon öfters gemacht hast, würde sich nachteilig auswirken.

Sie werden dich halt fragen wie das so abgelaufen ist, warum, wieso, weshalb. Erzähl denen dann einfach wie es war. Ich meine du bist ja erwischt worden.

Und dann werden, denke ich mal, Sozialstunden auf dich zukommen, da du erst 16 bist.

Muss ich aussagen?

Nein.

Und wenn ja ist das gut ?

Nein. Aussagen ist extrem schlecht.

Deswegen werden die sicher fragen ob ich das schonmal getan habe und wie oft ... was soll ich dan sagen?

Das sie sich nicht zur Sache äußern.



Nicht hingehen. Das wird fallengelassen, weil es einfach zu wenig ist. Kenne mich aus^^


benni12321  04.02.2016, 15:13

ich kenn mich zwar nicht aus aber ob "nicht hingehen" so schlau ist bezweifle ich ein bisi ^^ Das bringt doch noch mehr Ärger?

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Likelihood2  04.02.2016, 15:15
@benni12321

Zu einer Vorladung nicht hinzugehen ist das schlauste was man machen kann. Der Polizei musst du nämlich gar nichts sagen. Erst dem Richter und soweit kommt es nicht. Hatte in einer viel größeren Sache 1 Jahr geschwiegen und dann wurde das Verfahren fallengelassen. Wäre ich da gewesen hätte es mies geendet.

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Relax991 
Beitragsersteller
 04.02.2016, 15:14

ich denke ich werde hingehen und sagen ich habs getan und nichts weiter :/

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LinoKamp  04.02.2016, 15:14

Dass kann ich nicht bestätigen. Ich war einige Zeit Schöffe am Jugendgericht, wenn Fälle von besonderem Interesse für die Gesellschaft sind, dann werden siede verhandelt. Beispielsweise wenn es öfter zum Diebstahl kommt.

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