Verdacht ladendiebstahl, kann man Inventur verlangen?
Angenommen, ich nehme versehentlich bezahlte Ware mit in den Supermarkt, zb trage ich immer ein Paket Kaugummi mit mir rum, und dieses ist noch nicht angebrochen. Ich werde kontrolliert (alles legal mit Polizei und so), und das Paket wird gefunden. Ich habe aber keinen Kassenbon mehr. Wenn ich dann beschuldigt werde, den Kaugummi geklaut zu haben, kann ich dann zB eine ausserplanmässige Inventur verlangen? Weil wenn kein Kaugummi fehlt, wäre das doch der Beweis, dass ich auch keinen geklaut habe...
2 Antworten
Natürlich kann man das nicht, weil eine Inventur sowieso kein klares Bild ergibt, aufgrund von Fehlbuchungen und anderen Ladendiebstählen. Es wäre absurd. Einen Artikel dabei zu haben, den auch der Laden verkauft, wie einen Bonbonpackung etc., das ist kein Grund, Ladendiebstahl zu vermuten. Hat aber jemand etwas beobachtet, dann ist das eine andere Sache. Über Zweifelsfälle entscheidet der Richter.
Jetzt stell dir einmal vor- da hat jetzt wirklich jemand Kaugummi geklaut....und dann würde man wegen 1 Euro zig Leute damit beschäftigen, mittels einer Inventur festzustellen, dass ausser einen- u.a. ganz viele fehlen, weil die ...geklaut wurden.
Das wäre kein Verhältnis zum Wert und du könntest deine Unschuld trotzdem nicht beweisen... weil ja was fehlt.
Und jetztvsitzt du da und machst dicke Backen...
Was glaubst du, wieviel Ware in SB- Warenhäusern jährlich geklaut wird?
Und zu deiner Frage- du kannst es verlangen- es wird niemand ernsthaft in Erwägung ziehen- aber die meisten werden grinsen.