Vorladung durch Staatsanwaltschaft Unterschied?
Hallo habe heute eine Vorladung als Beschuldigter wegen unerlaubten Glücksspiel bekommen. Habe über Jahre online Casinos gespielt...
... die Ladung kam von der Staatsanwaltschaft also sprich ich muss dahin.
Wo ist der Unterschied bzw wann erhebt die Staatsanwaltschaft Klage und wann die Polizei?
kann mir das jemand sagen???
muss ich mir Sorgen machen?
1 Antwort
Die Polizei erhebt generell keine Anklage, sie ermittelt allerhöchstens im Auftrag des Staatsanwalts ;)
Der Ladung der Polizei braucht dann aber nicht gefolgt zu werden, diese Ladungen sagt man freundlicherweise (wegen der guten Manieren) ab.
Zwingend ist dann die Ladung, wenn der Staatsanwalt auffordert. Dort muss man dann, eventuell mit Beistand, hin.
Sicher? Auch wenn da im Auftrag der Staatsanwaltschaft steht?