Vorausgesetzt als Aushilfe in der Apotheke?
Braucht man irgendwelche Vorraussetzungen, wie eine Medizin Ausbildung, um in einer Apotheke als Aushilfe oder Minijobs anzufangen? Oder ist das wie bei den meisten anderen, zb im Lebensmittel laden, dass man keine speziellen Voraussetzungen braucht.
4 Antworten
In der Apotheke gibt es Leute mit pharmazeutischer Ausbildung (die dürfen dann auch Medikamente abgeben), welche mit kaufmännischer Ausbildung (die dürfen Kosmetika verkaufen und sich um den Computer kümmern) und welche ganz ohne einschlägige Ausbildung (beispielsweise die Putzfrau).
Zulässig wäre für Dich: Putzen, Regale einräumen, Wareneingang kontrollieren, Computer warten. Sofern Deine Fähigkeiten dazu taugen.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2018/daz-38-2018/duerfen-pka-beraten
Betäubungsmittel werden getrennt geliefert und auch nicht ins Regal geräumt. Was es ohne Tresorknacker-Ausbildung in Apotheken zu klauen gibt sind die Ersatzdrogen.
Normalerweise sind solche Jobs nicht in der Apotheke erlaubt, da darf nur geschultes Personal dran. Ausnahmen bestehen für "Medikamentenlieferungen im Nachbarschaftsumkreis", mehr ist nicht drinnen ;)
Ja, Du musst eine PTA Ausbildung bzw. ein Studium im Bereich der Pharmazie haben.
> musst eine PTA Ausbildung
Natürlich nicht, auch von den fest angestellten sind die meisten PKAs.
Oder glaubst Du, um in der Apotheke putzen zu dürfen sei eine Ausbildung erforderlich?
Ja aber ich glaube nicht, dass die Fragestellen auf das putzen hinaus ging
Das nicht, aber bei "Aushilfe oder Minijobs" denke ich auch nicht an pharmazeutische Tätigkeit. Regale auffüllen schon eher.
Naja die Abgabe der Medikamente erfordert halt die o.g. Qualifikation, alles andere...klar geht immer. Aber wenn der Praktikant versehentlich falsche Medikamente herausgibt, gibt es ein Problem - das muss die Apotheke erstmal erklären
An der Theke darfst du nicht mithelfen
Evtl. Medikamente auspacken und hinlegen zum einräumen. Oder wenn Führerschein hast, manche Dinge ausliefern und saubermachen
Und selbst beim Regaleinräumen und Wareneingangskontrole nur bedingt; Apotheken haben genug mit dem BTmG zu tun...