Vor den Sommerferien in den Urlaub, geht das?

3 Antworten

Nein, auch wenn du nicht mehr schulpflichtig bist heisst das nicht dass für dich keine Regeln mehr gelten. Da brauchst du schon ein Attest vom Arzt, damit das als entschuldigt gilt. Die Lehrer kennen die Thematik...

Nö, das verstößt klar gegen das Schulrecht.

Du hast übersehen, dass sich an die allgemeine Schulpflicht noch die Berufschulpflicht anschließt. Die wird durch den Besuch der Oberstufe ersetzt.

Du bist also auch in der Oberstufe nicht freiwillig in der Schule.

Nein.

Man kann nicht einfach der Schule fern bleiben....