Von straße abgekommen?

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Hallo.

Hab einmal einen Leitpfahl das Leben genommen.
Ich hab bei der Polizei angerufen, die haben nicht einmal nach dem Namen gefragt, aber meine Handynummer.
Am anderen Tag rief die Straßenmeisterei an und sagte es gibt also doch noch ehrliche Fahrer. Gefragt  was das kostet. Sagte er weniger als die Arbeit als einen andern einzusetzen. Ist so. geschenkt.

Nein das braucht du nicht. nur wenn Fremdschaden entstanden ist.

Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland

Bley 1914


Bley1914  03.03.2017, 21:27

Recht herzlichen Dank

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Rutscht man über eine Wiese oder einen Acker entsteht am Grundstück ein Schaden. Gras wird umgeknickt bzw. ausgerissen und beim Acker werden Saatgut oder Jungpflanzen aus dem Boden gehoben. Werden beim Acker des weiterem Steine hoch gedrückt können diese beim Mähdrescher einen Schaden verursachen. Nicht umsonst sind wir Daheim jedes Jahr Steine auf den Feldern sammeln. 

Der Sachschaden geht hier nicht nach dem Wert, sondern nach den Kosten um es zu beheben. Fährst du weiter begehst du eine erstklassige Fahrerflucht. 

Ist die Frage wie weit.

Wenn es sich um die Bankette handelt-Völlig egal.

Handelt es sich um ein Feld von einem Bauern,

a: Bauern ausfindig machen, 

b: Polizei melden.

LG

Hallo, grundsätzlich ist die Polizei einzuschalten, wenn ein Fremdschaden entstanden ist. Das kann auch der Schaden eines Feldes von einem Bauern bedeuten. Daher musst du nach eigenermessen beurteilen ob ein für jemanden ein Schaden entstanden ist, falls ist es sinnvoll die Polizei zu rufen, sonst ist ein Abschleppdienst die bessere Wahl.

Viel Glück!


peterobm  21.02.2017, 20:56

Grundsätzlich stimmt jedenfalls nicht. 

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peterobm  21.02.2017, 21:04
@Klaudrian

.... nicht, man kann sich auch mit dem Besitzer einigen, sofern man weis wem das Flurstück gehört

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Klaudrian  21.02.2017, 21:12
@peterobm

Wenn man es weis ^^ Wenn nicht ruft man grundsätzlich die Polizei an. 

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Pauli010  22.02.2017, 07:08
@Klaudrian

'Grundsätzlich' stimmt freilich, denn grundsätzlich heißt, dass es auch Ausnahmen gibt.

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Klaudrian  21.02.2017, 20:53

Endlich denkt auch mal einer an die Landwirte, danke! 

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sobald ein Fremdschaden entstanden ist, sollte man die Polizei/Strassenverkehrsamt einschalten - je nach Schaden. Haust ab wird das als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gewertet. Straftat.

Selbst wenn es nur Kratzer am Nachbars Gartentor wäre. 

Bei deiner Schilderung - du bist ins Gras gerutscht, das könnte ein Feld sein, da ist jemand geschädigt worden