Von Realschule auf Gymnasium in Sachsen?

3 Antworten

Hey, ich bin selber einer der Personen. Also, soweit ich weiß ist es so, dass man sich im Halbjahr für das jeweilige Gymnasium anmelden muss. Du solltest da einen besseren Schnitt als 2,5 haben (Auf das gesamte Zeugnis bezogen)

Ich habe mich mit einem 1,8 Schnitt im Halbjahr und 2,2 im Abschlussjahr beworben. (Eine 4 in den Haupt/Nebenfächer ist komplett untersagt.) Du solltest wenn schon nur 1,2 und 3 auf deinem Zeugnis haben). Allgemein wäre es nicht schlecht, wenn du separat in den Hauptfächern Mathe, Deutsch und Englisch auf 2,4 kommst...

Beispiele wie es sein sollte:

Mathe:2 Mathe:1

Deutsch:2 Deutsch:3

Englisch:3 Englisch:3

Wie es nicht sein sollte:

Deutsch:3 Deutsch:3

Mathe:3 Mathe:3

Englisch:2 Englisch:3

Es ist auch Pflicht eine 2 Fremdsprache auf der Oberschule gemacht zu haben, sei es durch AG's oder co. Ist das nicht der Fall, bewirbst du dich ganz normal am Gymi, und diese schicken es an das Ministerium für Kultur und Bildung. Die entscheiden dann, auf welches Gymi du kommst...Da du dann 6h in der Woche Französisch hast, und nicht jede Schule die Kapazitäten dafür hat.

lg.Steve-Wolf Dietrich Rothmann

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

In Sachsen gilt:
"Schulwechsel an ein Gymnasium

Ein Wechsel von der Oberschule auf das Gymnasium ist nach Klasse 5 und 6, aber auch nach Klasse 7, 8 oder 9 möglich. Voraussetzungen sind ein entsprechendes Leistungsvermögen und das Einverständnis der Eltern.

Sind bestimmte Leistungsvoraussetzungen erfüllt, ist nach dem Realschulabschluss ein Übergang in die Klassenstufe 11 des beruflichen Gymnasiums oder in die Klassenstufe 10 des allgemeinbildenden Gymnasiums möglich. Die Schüler können dann die allgemeine Hochschulreife erwerben und anschließend studieren. "

und
"Wechsel nach Klassenstufe 5, 6 oder 10

Die Klassen 5 und 6 dienen der Orientierung. Ähnliche Lehrpläne wie an der Oberschule ermöglichen einen unkomplizierten Wechsel zwischen den Schularten. In der Klassenstufe 5 wird ab sofort keine Bildungsempfehlung mehr und in Klassenstufe 6 nur anlassbezogen eine Schullaufbahnberatung erteilt.

Personensorgeberechtigte der Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der Oberschulen oder der allgemeinbildenden Förderschule in Klassen, in denen nach den Lehrplänen der Mittelschule unterrichtet

wird, welche das Gymnasium besuchen wollen, teilen dies dem jeweiligen Klassenlehrer bis zum 27.02.2018 formlos mit. 

Bis zum 09.03.2018 ist der Antrag auf Aufnahme bei dem Gymnasium der Wahl zu stellen. Ein Wechsel ist nur bei Vorliegen der erforderlichen Leistungsvoraussetzungen am Ende des Schuljahres möglich.

Besonders begabte Schüler haben die Möglichkeit, an spezielle Gymnasien zu wechseln. Für diesen Ausbildungsweg, der entweder mit der 5. oder mit der 7. Klasse beginnt, ist neben der Bildungsempfehlung für das Gymnasium eine erfolgreich bestandene Aufnahmeprüfung erforderlich."

dazu:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12517-Schulordnung-Gymnasien-Abiturpruefung#p3

Du bist also etwas spät.
Du kannst Dich aber auch jetzt noch an die entsprechende Zweigstelle des Landesamtes für Schule und Bildung wenden:
https://www.lasub.smk.sachsen.de/standorte-3948.html

Schneller geht es u.U. bei Deinem Vertrauenslehrer oder Schulleiter ;-) oder bei dem Gymnasium, auf das Du gehen willst.

Ich weiß jetzt nicht genau wie es in Sachsen ist, aber in Hessen is es bsp so, dass man einen Schnitt von besser als 3,0 braucht. Also mindestens 2,9. Sonst kannst du von der Realschule nicht aufs Gymnasium wechseln


Bettdeckee  10.06.2018, 16:18

aber schau doch vielleicht Mal auf der Kultusministerium Seite nach.

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