Krankenwagenkosten-Hilfe kosten?

9 Antworten

Wir waren natürlich geschockt

Wieso geschockt?

Wenn du meinst wegen der Kosten, das ist noch im Rahmen.

Tatablauf

Tatablauf? Der wurde doch nicht überfallen oder angegriffen. 🙄

Der Rettungssanitäter meinte er wäre verpflichtet gewesen ihm zu helfen.

Das ist jeder.

Wenn der nicht ins KH gebracht wurde, ist das theoretisch eine Fehlfahrt und muss nicht gezahlt werden.

Kann aber sein, dass das da in der Gegend anders geregelt ist.

Und wisst ihr was er meint mit "er war verpflichtet Ihm zu helfen"?

Jeder ist verpflichtet erste Hilfe zu leisten!


kathi109 
Beitragsersteller
 19.01.2021, 19:15

Naja man rechnet ja nicht mit einer Summe von 460,- :) Tatablauf habe ich verwendet weil mir kein anderer begriff einfiel :D Jemand hat mir hier schon einen guten Rat gegeben und ich setzte mich morgen mit der Stelle nochmal in Kontakt um die Summe zu klären. Müssen mir ja rechtlich eine Kostenauflistung ausstellen bzw. aufzeigen

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Die Geschichte macht so, wie du sie erzählst, noch keinen Sinn. Ich habe den Eindruck, dass da entweder einige Dinge durcheinander gekommen sind oder wichtige Teile fehlen.

Was war es für ein "Krankenwagen"? Krankentransportwagen, Rettungswagen, Notarzt-Einsatzfahrzeug?

Kam der zweite, nachbestellte Rettungswagen jetzt zum Einsatz oder nicht?

Woher hatten sie Name und Adresse deines Freundes?

Was genau wird auf dem Gebührenbescheid abgerechnet?

Ist die Summe berechtigt??

Grundsätzlich sind 460 € für einen Transport mit dem Rettungswagen eine vollkommen normale Größenordnung. Allerdings: Für einen Transport. Der Rettungswagen erbringt rechtlich eine Transportdienstleistung, alles Medizinische ist sozusagen Gratisprogramm. Das heißt, dass für den Rettungswagen nichts abgerechnet werden kann, wenn jemand nicht transportiert werden kann.

Anders sähe es bei einem Notarzt aus, dieser erbringt eine medizinische Dienstleistung, welche nicht an einen bestimmten Ort oder an eine Transportleistung gebunden ist. Diese Untersuchung/Behandlung/Beratung kann auch vor Ort stattfinden. Allerdings sind 460 € für einen Notarzteinsatz eher wenig (normal eher 600€) und von "mal eben schauen, ob alles ok ist" bekommt ja niemand die Patientendaten, welche für eine Abrechnung notwendig wären.

Zur Bezahlung ist immer der Leistungsempfänger verpflichtet. Also derjenige, der transportiert oder behandelt wurde. Vollkommen egal, wer den Rettungsdienst auf den Plan gerufen hat.

Allerdings ist die Krankenkasse in beiden Fällen zur Kostenübernahme verpflichtet. Am Patienten bleiben nur die 10 € Eigenbeteiligung hängen.

zusätzlich gibt es grade Probleme mit seiner Krankenversicherung

Welcher Art sind denn diese Probleme?

Grundsätzlich ist in Deutschland nicht vorgesehen, dass jemand keine Krankenversicherung hat. Es herrscht eine Versicherungspflicht und die gesetzlichen Kassen dürfen niemanden ablehnen, der beitreten möchte. Auch rausschmeißen ist nicht. Dementsprechend sollte es eigentlich nicht passieren, dass jemand ohne Krankenversicherung ist. Der einzige Fall, der mir einfällt, ist wenn ein Versicherter es verpennt hat, sich arbeitslos zu melden oder dergleichen.

Was das Ganze vielleicht einfacher macht: Die von dir beschriebene Episode wird ja schon ein paar Wochen her sein. Und natürlich ist die Krankenkasse zuständig, wo dein Freund zu dem Zeitpunkt versichert war. Vielleicht betrifft es einen Zeitpunkt, zu dem es noch keine "Probleme" mit der Krankenversicherung gab.


Probsteier  04.08.2021, 08:44

Es ist möglich, dass er privat versichert ist und nicht mehr zahlen kann.
dann kann er sehrwohl „ rausfliegen“ aus der privaten.
und die Aufnahm in der gesetzlichen nach privater ist eben nicht so einfach

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kathi109 
Beitragsersteller
 19.01.2021, 19:29

ar bis zum 10.07.20 in der Familienkasse von seinem Vater weil er bei seiner Fernschule sein Abitur nachholt. Daraufhin wollte die Versicherung bestimmte Formulare ausgefüllt bekommen und Bescheinigungen beigefügt. Dies wurde alles vor dem 10.07.20 gemacht. (Er ist nebenbei selbständig als Model Wurde der Krankenkasse auch gemeldet. von Januar 2020 - Mitte des Jahres 2020 wurden nur ca. 5000€ verdient und von August bis Dezember ca. 8-9000€ gesamt. ) Dann kamen Briefe mit Rechnungen für die Versicherung, er wieder angerufen und E-Mails verschickt und es hieß wieder reichen Sie nur die Dokumente ein. Das kam ende letzten Jahres erneut. Heute haben wir erneut mit denen Telefonieren weil sie auf einmal sagen er sei seit 10.07.2020 nicht versichert und man könne mit einer Fernschule (Abitur machen) nicht in die Familienkasse. Wir hatten von der Dame letzten Jahr aber noch schriftlich wo wir das geschildert hatten und Sie meinte er brauche nur eine Bescheinigung Ihr schicken das er Das Abitur wirklich da macht. Jetzt haben wir morgen erneut ein Termin bei der AOK. Nachtrag am 11.07.20 ist er 23 Jahre alt geworden

Hoffe ich habe nichts vergessen :D

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RedPanther  19.01.2021, 19:49
@kathi109
Er ist nebenbei selbständig als Model Wurde der Krankenkasse auch gemeldet.

So. Selbstständige Arbeit bedeutet eben auch, dass es keinen Arbeitgeber gibt, der die Beiträge an die Krankenkasse überweist. Das muss man selbst machen, als Versicherter hat man dann auch einen festen Monatsbeitrag, der nicht vom Einkommen abhängt. Die Möglichkeit, dass das Einkommen vielleicht nichtmal für den festgelegten Monatsbeitrag reichen, nennt man unternehmerisches Risiko. (Sowas rechnet man sich aus, bevor man sich selbstständig macht)

Dann kamen Briefe mit Rechnungen für die Versicherung,

Ja, so läuft das eben, wenn man selbstständig ist. Man hat einen Vertrag gemacht (in diesem Fall mit der Krankenversicherung) und muss diesen natürlich auch einhalten.

von Januar 2020 - Mitte des Jahres 2020 wurden nur ca. 5000€ verdient und von August bis Dezember ca. 8-9000€ gesamt.

Und, hat er das offiziell einem Amt gemeldet? Ich meine, das kann man ja nicht als auskömmliche berufliche Tätigkeit bezeichnen. Also war er effektiv arbeitslos und hätte die Krankenkasse auch vom Amt bezahlt bekommen. Alternative: Beihilfen für die Unternehmensgründung beantragen, dann wird die Krankenkasse ebenfalls übernommen. Vermutlich sind das die Dokumente, die die Krankenkasse haben wollte. Der einzige sinnvolle Grund, das nicht zu machen, ist dass man mit seinem Unternehmen einen so kometenhaften Start hinlegt, dass man direkt ohne Hilfen zurecht kommt. Naja, oder es eben glaubt.

Wenn man seine Versicherungsbeiträge nicht bezhlt, ist man natürlich nicht versichert.

Heute haben wir erneut mit denen Telefonieren weil sie auf einmal sagen er sei seit 10.07.2020 nicht versichert und man könne mit einer Fernschule (Abitur machen) nicht in die Familienkasse.

Klar kann man als Schüler in der Familienkasse sein. Muss halt eine anerkannte Schule sein. Der Punkt ist allerdings: Wenn man einmal aus der Familienkasse raus war, kommt man quasi nicht wieder rein.

Wenn er nach der Schule keine weiteren Nachweise dafür bringt, dass er berechtigt ist in der Familienkasse zu sein, ists beim Volljährigen ganz normal dass man aus der Familienkasse raus fällt. Deshalb ja die Meldung beim Amt, dass man arbeitslos ist, dann gilt es erstmal als Übergangszeit und die Versicherung bleibt wie sie ist.

Nachtrag am 11.07.20 ist er 23 Jahre alt geworden

Ah, dann ists mit der Familienkasse sowieso nichts mehr und er kümmert sich selbst um die Krankenkasse.

Also, es ist tatsächlich denkbar dass er nicht krankenversichert war. Das ist allerdings seine eigene Schuld. Das Ergebnis ist eben, dass er jetzt eine Rechnung zu begleichen hat, die die Krankenkasse nicht übernimmt.

Die Alternative, dass dein Freund seit 10.7. die Versicherungsbeiträge nachzahlt und dann auch quasi als seither versichert angesehen wird, wird die Krankenkasse ihm sicherlich aufgezeigt haben.

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Um es klarzustellen: Ich habe einen ähnlichen Spaß schon hinter mir. Ich war als 450€-Kraft angestellt, arbeitete aber voll und sammelte quasi ein Guthaben an. Also dummerweise auch nicht krankenversichert. Immerhin, die Krankenkasse hat recht schnell geschaltet, sie haben mich nach drei Monaten angerufen "ist Ihnen klar, dass Sie nicht mehr krankenversichert sind?". Ich habe dann die Beiträge nachgezahlt, weil ich in der Zeit einen Eingriff hatte und die Nachzahlung der Beiträge günstiger war, als die OP zu bezahlen. War aber teures Lehrgeld. Konto leer, obwohl ich gerade endlich genug Geld hatte, um mein nicht mehr tüv-taugliches Auto zu ersetzen. Und dann kam die Krankenkasse noch auf die Idee, dass ich den Maximalbeitrag von 7xx € pro Monat zahlen soll, weil es keine konkrete Gehaltsinformation gibt. Ja genau, von 450 im Monat soll ich über 700 bezahlen.

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kathi109 
Beitragsersteller
 19.01.2021, 19:22

Mein Freund hat seine KK Karte gegeben weil die danach gefragt haben. Daher die Daten. Er hat mir gesagt es wurde Blutdruck/Puls gemessen und ihm Wasser gegeben und kurz fragen gestellt. Dann haben sie gewartet bis er auf den Beinen wieder war und sind dann auch wieder los

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RedPanther  19.01.2021, 19:24
@kathi109

Dann ist das eine normale ambulante Behandlung durch einen Notarzt, die ordnungsgemäß abgerechnet wird.

Dass der Leistungsempfänger darüber nicht weiter aufgeklärt wird, ist normal: Die Rechnung geht ja ohnehin weiter an die Krankenkasse, also kann ihm vollkommen egal sein wie teuer es wird.

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RedPanther  19.01.2021, 19:20

Ach ja:

Und wisst ihr was er meint mit "er war verpflichtet Ihm zu helfen"?

Ganz einfach. Erstmal ist jeder Mensch verpflichtet, anderen in Notlagen zu helfen. Tut man das nicht, macht man sich stafbar (unterlassene Hilfeleistung). Das betrifft selbstverständlich auch Rettungsdienstler, wobei sich diese auch nicht mit Gründen wie "ich war psychisch überfordert" oder "ich hatte Angst, etwas falsch zu machen" herausreden können.

Außerdem hat man als Rettungsdienstler eine Garantenstellung. So ein Rettungswagen fällt auf und Rettungsdienst-Kleidung ebenfalls. Der Bürger weiß, dass er von diesen Menschen eine qualifizierte medizinische Nothilfe erwarten kann. Dieser Erwartungshaltung muss man eben auch entsprechen.

Also gleich zwei Rechtsgrundsätze, die einen Rettungsdienstler zur Hilfeleistung verpflichten, wenn er zufällig an einer akut hilfsbedürftigen Person vorbei kommt.

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kathi109 
Beitragsersteller
 19.01.2021, 19:20

Die haben den zweiten gerufen und direkt in dem Moment hat er gesagt er benötigt keinen. Es war auch kein zweiter dann vor ort.

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RedPanther  19.01.2021, 19:23
@kathi109

Okay. Dann denke ich, dass es kein "Sanitäter" war, der euch geholfen hat, sondern ein Notarzt. Und effektiv auch nur der Notarzt-Einsatz abgerechnet wird, nur halt das Standardformular den Fall "nur Notarzt, kein Rettungswagen vor Ort" nicht vorsieht.

Was für ein Fahrzeugtyp war es denn? Also ein SUV, ein VW-Transporter, Mercedes Vito... und in welcher Stadt?

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kathi109 
Beitragsersteller
 19.01.2021, 19:31
@RedPanther

Er sagt er weis es tatsächlich leider nicht, Nur das es ein Kastenwagen war. :/ Wir wohnen in Hamburg!

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kathi109 
Beitragsersteller
 19.01.2021, 19:18

Alsooo danke schon mal für den ausführlichen Text! Also auf dem Brief steht Gebührenbescheid für einen Rettungswageneinsatz(RTW) oder Notarzteinsatz(NEF) am .... (Datum und Uhrzeit)

Einsatzart: Hilfeleistung ohne Beförderung RTW

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Jeder Rettungsdienst Bereich verhandelt regelmäßig mit den Kostenträgern die Kosten für Ktw,Rtw,Nef usw.

diese Entgeldtabelle ist in der Regel öffentlich zugänglich und kann im Internet abgerufen werden.

hier mal eine aus 2018 aus einem Schleswig-Holsteinischen RD

Bild zum Beitrag

nun sag doch einfach mal ganz genau was passiert ist, welche ( wieviele) Fahrzeuge des RD da waren und ob er in die klinik transportiert wurde.

 - (Recht, Arbeit, Krankenwagen)

Hi. Normalerweise kann der Einsatz eines Krankenwagen oder eines Rettungswagen nur abgerechnet werden, wenn das Fahrzeug deinen Freund auch zu einem Krankenhaus transportiert hat. Laut deiner Schilderung scheint das nicht der Fall zu sein und demnach dürfte dieser Einsatz eines Krankenwagen auch deinen Freund nichts kosten. Wende dich am besten mit dieser Rechnung an den Aussteller oder das zuständige landratsamt mit der Bitte um Klärung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

kathi109 
Beitragsersteller
 19.01.2021, 19:08

SUPER! Danke :D es steht tatsächlich auch drauf das kein Transport statt fand, aber ich kontaktiere die morgen das direkt um das zu klären :D

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Tagesleuchtrot  19.01.2021, 19:19
@kathi109

Das ist schon sehr sonderbar 🤔 welche Leistung wurde denn dann abgerechnet? Jedenfalls viel Glück! Mich würde interessieren wie das weiter geht...

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Tagesleuchtrot  19.01.2021, 19:28
@kathi109

Ach ja und was die „Ungewöhnlichen“ kosten von >400€ für einmal Blutdruck messen betrifft: Das ist normal. Die Abrechnung von Einsätzen des Rettungsdienstes erfolgt nach dem Flatrate-Prinzip: Egal wie wenig oder viel gemacht wird, es kostet immer die selbe Summe. (Sofern der Patient auch transportiert wurde.) Die kann sich allerdings ein paar mal im Jahr von einem Tag auf den anderen ändern. Jedenfalls ist es egal ob man nur ein Pflaster aufklebt oder den Patienten Reanimiert - kosten tut beides das selbe 😅💁🏼‍♂️

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kathi109 
Beitragsersteller
 19.01.2021, 19:34
@Tagesleuchtrot

Da steht nur Hilfeleistung ohne Beförderung RTW, bin sehr gespannt wie die kosten aufgelistet sind. Denn auf dem Brief steht dazu nichts außer die Zeile

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RedPanther  19.01.2021, 19:58
@Tagesleuchtrot
(Sofern der Patient auch transportiert wurde.)

Ich gehe davon aus, dass es kein RTW und kein RS/NFS war, sondern dass es ein NEF war und der helfende Mensch Notarzt. Dieser kann sein Tätigwerden auch ohne Patiententransport abrechnen.

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Im Rettungsdienst gibt es grundsätzlich fest Preise, für einen Krankentransportwagen (KTW) währen 460€ sehr hoch, für einen Rettungswagen (RTW) normal.

Aufgrund dieser Sache vermute ich mal das es kein KTW sondern ein RTW gewesen ist, in unserem Kreis wird die Gebühr für einen RTW bei Transport durch ein RTW oder eine Behandlung im RTW fällig.

Die höhe des Betrags Ansich ist erstmal völlig in Ordnung, die Frage ist viel mehr ob überhaupt hätte abgerechnet werden dürfen.