Vom chef nach Hause geschickt - Urlaubstag wird berechnet

6 Antworten

Der AG hat gegenüber seinem AN eine Fürsorgepflicht. Wenn er also der Ansicht ist, dass du noch nicht wieder in der Lage bist, deiner Arbeit nachzukommen, kann er dich wieder nach Hause schicken. Da du aber dort warst und deine Arbeitskraft angeboten hast, darf er die versäumten Stunden nicht abziehen (Annahmeverzug des AG, § 615 BGB).

Auf der anderen Seite musst aber auch du deinen Nachweispflichten nachkommen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, musst du spätestens am nächsten Arbeitstag deinem Arbeitgeber eine AU vorlegen (§ 5 EFZG). Allerdings kann im Arbeitsvertrag geregelt sein, dass schon ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Krankmeldung vorgelegt werden muss. In dem Fall wärst du in der Pflicht gewesen, diese auch einzureichen.

Hi! In der Tendenz sage ich auch, er hat Dich heimgeschickt mit der Begründung, Du bist noch krank (noch nicht fit) - dass er dafür jetzt Urlaub abziehen will ist ein wenig seltsam. Oder hat er gesagt "machen Sie noch einen Tag Urlaub"? - vermutlich nicht. Wenn es bei Euch die Regel ist, dass für JEDEN Krankheitstag eine Krankmeldung zu beschaffen ist, dann fehlt die ja tatsächlich. Falls nicht warst Du krank - Punkt und Ende.

Rechtlich betrachtet ist das m.E. hier eine Grauzone, weil es einfach unklar ist. Ich würde auch meinen, Du solltest Fakten schaffen und eine Krankmeldung versuchen nachzuholen - ob sich der Arzt drauf einlässt, wirst Du abwarten müssen. Da das Ganze ja vom Chef aus getrieben war, würde ich es auch nicht einsehen, Urlaub nehmen zu müssen. Gruß


DarthMario72  17.10.2014, 12:26

So grau finde ich die Zone gar nicht.

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Nein, das darf er nicht. Er muss dir den Tag bezahlen. Du hast ja deine Arbeitsleistung angeboten, er aber hat's abgelehnt. Seine Entscheidung - seine Kosten.

Nein für diesen Tag darf er dir keinen Urlaubstag berechnen.

Es war ja seine Entscheidung dich nach HAuse zu schicken also muss er den Tag bezahlen.

Das darf er, aber wenn du wieder zum Arzt gehst und dir eine Krankmeldung holst, dann wird der Urlaub zurückgerechnet


Familiengerd  17.10.2014, 12:38
Das darf er,

Er darf einen Arbeitnehmer nach Hause schicken - ja: aber er darf dafür keinen Urlaubstag anrechnen (die richtige Erklärung hat DarthMario72 mit Verweis auf BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" schon gegeben)!

Womit willst Du Deine anders lautende Aussage begründen??

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