Vollzeitjob während den Sommerferien bekomme ich weiterhin Kindergeld und Unterhalt?

2 Antworten

Deine Eltern kürzen nichts was mit Steuern zu tun haben. Sie stellen sich höchstens die Frage, warum sie dir Unterhalt zahlen sollen in einem Zeitraum wo du Vollzeit arbeitest. Wobei:

Der Rechtsprechung erkennt eine Tätigkeit als überobligatorisch an, wenn keine Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit besteht und derjenige, der sie ausübt, unterhaltsrechtlich nicht gehindert ist, sie jederzeit zu beenden (BGH FamRZ 2013, 1558). Der BGH bezieht sich hierzu auf § 1577 Abs. II BGB. Danach ist auch ein unterhaltsberechtigter Ehegatte nicht verpflichtet, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und überobligationsmäßige Einkünfte zu erzielen, wenn er/sie rechtlich nicht verpflichtet ist, eigenes Geld zu verdienen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wie-viel-unterhalt-waehrend-der-semesterferien-209165.html

Und arbeitest du Vollzeit, dann zahlst du selbstverständlich auch Steuern darauf.

Und um was für eine Ausbildung handelt es sich, wo du in den Sommerferien Vollzeit einen anderen Job machen kannst? Oder meinst du mit Ausbildung du bist noch Schüler oder Student und möchtest in den Sommerferien Vollzeit arbeiten?

Für den Anspruch auf Kindergeld spielt das Ganze keine Rolle, wenn du in der Erstausbildung bist.

Während deiner ersten Berufsausbildung ist ein Hinzuverdienst unschädlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"