Vollzeitjob + Minijob + Freelancer Job möglich?
Hallo,
Frage steht ja oben 😊 geht das grundsätzlich? Und wie wird das dann Steuertechnisch gehandhabt? Ist es dann das Selbe, wie wenn man zu seinem Vollzeitjob noch 2 weitere Minijobs ausübt (sprich man fällt in Steuerklasse 6)?
Danke euch schon Mal für eure Hilfe.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anTTraXX/1709827570161_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.png?v=1709827570000)
geht das grundsätzlich?
Ja
Und wie wird das dann Steuertechnisch gehandhabt?
Ist der Minijob pauschal besteuert ist er "egal"
Wird er über die Steuerklasse abgerechnet gilt folgendes:
Es sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit die in die Erklärung gehören.
So wird gerechnet
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Bruttoarbeitslohn - Werbungskosten
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Umsatz - Betriebsausgaben
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit = Umsatz - Betriebsausgaben
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung = Mieteinnahmen - Werbungskosten
Einkünfte aus Gewerbebetrieb + Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit + etwaige weitere Einkünfte = Summe der Einkünfte und vermutlich auch = Gesamtbetrag der Einkünfte
Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen
Das zu versteuernde Einkommen bildet dir Grundlage der Belastung mit Einkommensteuer, diese wird nach Tarif gem §32a EStG berechnet.
Die etwaige vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer wird natürlich auf die Einkommensteuerschuld angerechnet
Ist es dann das Selbe, wie wenn man zu seinem Vollzeitjob noch 2 weitere Minijobs ausübt (sprich man fällt in Steuerklasse 6)?
Man kann neben einem "normalen" Job nur einen (1) Minijob ausüben!
Die Steuerklassen haben auf eine Selbständigkeit keinen Einfluss
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anTTraXX/1709827570161_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.png?v=1709827570000)
Der Arbeitgeber legt fest, ob die Lohnsteuer pauschal an die Minijob-Zentrale oder individuell an das Finanzamt gezahlt wird.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/fanclub75/1551776340852_nmmslarge__108_189_972_972_3354d483b1d86dbd1f6377ee5886f49c.jpg?v=1551776341000)
einkünfte aus vollzeit- und freelancer-job müssen gemeinsam versteuert werden, der minijob ist bis 538 € mtl. für dich steuer- und abgabenfrei.
falls du mit einem der beiden nebentätigkeiten deinem unternehmen des vollzeitsjobs "ins gehege" kommen könntest, musst du dir die erlaubnis des chefs einholen oder mit ihm deine aktivitäten abstimmen; ggf. darf er dir das eine oder andere verbieten.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anTTraXX/1709827570161_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.png?v=1709827570000)
Also bei meinem Minijob wird immer eine Pauschale von 2% abgezogen, ist das damit gemeint gewesen?