Müssen Eltern zugunsten eines Kindes rechtlich gegen das andere vorgehen?
Minderjährige können ja zivilrechtlich haftbar gemacht werden, wenn sie Schaden anrichten und einsichtsfähig sind. Eine hypothetische Frage: ein 13jähriger, der genau weiss, wie gefährlich das ist, sprüht seinem ebenfalls minderjährigen Bruder mit voller Absicht Haarspray oder so was ins Auge. Es läuft blöd, und der Bruder verliert auf dem Auge seine Sehkraft, ist also lebenslang beeinträchtigt.
Da Minderjährige ja nur in sehr seltenen Fällen einen Rechtsstreit führen können, und dann mit Jugendsmt oder Familiengericht, sind die Eltern hier verpflichtet, für den Bruder Schmerzensgeld oder Schadensersatz zu erstreiten, selbst wenn das bedeutet, dass der Täter sein Erwachsenenleben mit Schulden beginnt?
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Da Minderjährige ja nur in sehr seltenen Fällen einen Rechtsstreit führen können, und dann mit Jugendsmt oder Familiengericht, sind die Eltern hier verpflichtet, für den Bruder Schmerzensgeld oder Schadensersatz zu erstreiten, selbst wenn das bedeutet, dass der Täter sein Erwachsenenleben mit Schulden beginnt?
Ich wüsste nicht, woraus sich das ergeben sollte. Wenn der Verletzte das will, kann er es ja selbst machen. Irgendwann wird er ja volljährig werden.
Aber auch zivilrechtlich Ansprüche verjähren doch irgendwann
Ansprüche aus vorsätzlicher Körperverletzung verjähren in 30 Jahren. Es wäre also genug Zeit.
Aber auch zivilrechtlich Ansprüche verjähren doch irgendwann