Volljähriger Sohn will nicht ausziehen
Der 20-jährige Sohn meiner Freundin hat die Schule abgebrochen, arbeitet nicht, bestiehlt Sie und liegt Ihr auch sonst auf der Tasche. Nun hat Sie Ihn vor die Tür gesetzt. Er will es nicht akzeptieren und betritt gegen Ihren Willen weiterhin das Haus, übernachtet dort und bedient sich auch sonst an allem was er findet.Der Sohn wurde auch schon, mit Platzverweis, durch die Polizei vom Grundstück verwiesen. Erfolglos. Körperlich ist er Ihr weit überlegen (Er 196cm, Sie 160cm). Er droht der eigenen Mutter auch Gewalt an und beleidigt Sie aufs Übelste. Wie ist diesem Meister beizukommen???
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hausrecht heisst über eine Person des öffentlichen Recht´s durchsetzten lassen. Ferner frage ich mich, warum er einen Schlüssel hat , also Schlösser austauschen. Vom Anwalt beraten lassen, auch wenn es noch so schmerzlich ist, der gerichtliche Weg ist der einzig gangbare in solchen Fällen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich würde zum Jugendamt, da er noch nicht 23 Jahre ist gehört er EIGENTLICH noch zur Wohngemeinschaft seiner Eltern, aber ich denke da werden Ausnahmen gemacht. Wenn zu beispiel körperliche Gewalt angedroht oder angetan werden/wurden. ich denke das Jugendamt wird sich der Sache noch annehmen. Ansonsten zur Polizei. Ich weiß es ist der eigene Sohn usw...aber wenn er von der Polizei schon einen Platzverweis bekommen hat, dann sind das die besten Voraussetzungen um ihn direkt von der Polizei abführen zu lassen. Macht er dann weiter so, begeht er eine Straftat und die wird die Polizei dann schon weiter Verfolgen...Schade das mache Kinder ihre Eltern so behandeln..
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Den Unsinn hab ich aus dem gesetz...-.- Er gehört noch zur Wohngemeinschaft seiner Eltern (bin mir nicht ganz sicher ob bis 23 oder 25) bzw bis er seine Ausbildung geschafft hat. Das heißt normalerweise das die Eltern ihn zwar rausschmeissen können, aber dann dürfen sie den Unterhalt bezahlen und eine Wohnung finanzieren. Allerdings muss er natürlich auch gewissen Punkte einhalten damit diese Unterhaltspflicht greift. Da er das aber nicht tut in dem er Gewalt androht wird in dem Fall wohl eher eine ausnahme gemacht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MarSusMar/1544888149136_nmmslarge__8_89_777_777_504c8114283778291c6b9f8778102b2d.jpg?v=1544888149000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Shane01/1601493839096_nmmslarge__0_0_864_864_bb7a20d91551aad96fbd85ae2fb6d460.jpg?v=1601493839000)
Wenn es wirklich nicht anders geht (obwohl ich das beim eigenen Kind schon etwas schräg finde), eben die Polizei holen...
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
musste es in der Nachbarrschaft leidvoll erleben, dass es manches mal nicht anders geht. Da war fast jede Nacht Randale, da der drogensüchtige Sohn sogar die Tür eingetreten hat, und die Anlage vom Papa vertickte, um an Drogen zu kommen. Traurig ... schon
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das hatten wir schon. Der Knabe hat sich irgendwie einen Nachschlüssel beschafft und macht munter weiter. Hat auch damit gedroht Sie "platt zu machen". Er ist in der Vergangenheit schon gegen die eigene Mutter gewalttätig geworden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Shane01/1601493839096_nmmslarge__0_0_864_864_bb7a20d91551aad96fbd85ae2fb6d460.jpg?v=1601493839000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MarSusMar/1544888149136_nmmslarge__8_89_777_777_504c8114283778291c6b9f8778102b2d.jpg?v=1544888149000)
Das Jugendamt informieren da geht es zwar meist um Unterhalt aber die machen auch was anders.
Kinder, jugendliche UND Junge Erwachsen bis 26 Jahre.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MONSTERRATTE/1444745134_nmmslarge.jpg?v=1444745134000)
Hallo !
ja so etwas solls auch geben , da das Leben im "Hotel Mama" eben preiswerter und vor allem bequemer ist . Der Tipp von "datazoan" ist insofern nur bedingt durchführbar , da der "Junge Herr" über 18 Jahre alt ist und das Jugendamt in diesem Fall nicht mehr zuständig ist .
Das einzige was funktionieren "könnte" ist den "jungen Herrn" zu zeigen wo der Hammer hängt und ihn wegen Hausfriedensbruch anzuzeigen , ob aber das "Mutterherz" deiner Freundin so hart sein will ???? Das kann deine Freundin nur ganz alleine entscheiden .
Letztendlich wir aber kein Weg daran vorbei führen wenn deine Freundin wieder alleine "Die Frau im Haus" sein will . Das klingt hart und herzlos , aber so mancher "junge Herr/ junge Dame" muss zu spüren kriegen wo die Grenzen des "Mütterlichen Fürsorge" liegen .
Darum soll sie hart bleiben auch wenn es schwer fällt , sonst tanzt der "Junge Herr" ihr noch Jahrelang auf der Nase herum !
Es ist traurig wenn es überhaupt soweit kommen muss ? "Der junge Herr" soll froh sein wenn ihn deine Freundin - wenn überhaupt noch als Sohn anerkennt und er eine Mutter noch hat ! ! !
da er noch nicht 23 Jahre ist gehört er EIGENTLICH noch zur Wohngemeinschaft seiner Eltern,
Wo hast Du den Unsinn denn her?